{"id":1330,"date":"2023-04-24T12:33:50","date_gmt":"2023-04-24T10:33:50","guid":{"rendered":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/?page_id=1330"},"modified":"2023-04-24T16:49:08","modified_gmt":"2023-04-24T14:49:08","slug":"mai-2023","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/mai-2023\/","title":{"rendered":"Mai 2023"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1330\" class=\"elementor elementor-1330\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-dce-background-color=\"#f4f7fc\" data-dce-background-overlay-color=\"#000000\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-fe6c526 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"fe6c526\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c0adb7a\" data-id=\"c0adb7a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-a0deb33 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"a0deb33\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-ec64591\" data-id=\"ec64591\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a83d73c elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"a83d73c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Monatsinformation - Mai 2023<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-eb7b015 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"eb7b015\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2><i><span style=\"font-weight: 400;\">Einkommensteuer<\/span><\/i><\/h2><h3><b>Vermietung und Verpachtung &#8211; Zurechnung der Eink\u00fcnfte bei Quotennie\u00dfbrauch an einem Gesellschaftsanteil<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Durch die Bestellung des Nie\u00dfbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer verm\u00f6gensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nie\u00dfbraucher <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> anstelle des Gesellschafters <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> die auf den Anteil entfallenden Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Aus\u00fcbung \u00fcberlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grunds\u00e4tzlich in der Lage ist, auch an Grund-lagengesch\u00e4ften der Gesellschaft mitzuwirken.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Entsprechendes gilt nach einem Urteil des Bundes-finanzhofs beim Quotennie\u00dfbrauch an einem Gesellschaftsanteil. Der Quotennie\u00dfbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen \u00fcber die Bestellung des Quotennie\u00dfbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> nicht alleine und\/oder gegen den Willen des Quotennie\u00dfbrauchers treffen kann.\u00a0<\/span><\/p><table><tbody><tr><td><p><b>Hinweis<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Laut Bundesfinanzhof sind vertragliche Regelungen wohl sch\u00e4dlich, die jenseits des Anwendungsbereichs des \u00a7 1071 Abs. 2 BGB dem Gesellschafter das Mitwirken zubilligen, ohne R\u00fccksicht auf den Nie\u00dfbraucher nehmen zu m\u00fcssen.<\/span><\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><h3><b>Besteuerung von Stock Options von ausl\u00e4ndischem Arbeitgeber im Fall des Ans\u00e4ssigkeitswechsels<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses Stock Options gew\u00e4hrt werden, werden die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Aus\u00fcbung der Option zuflie\u00dfen. Die geldwerten Vorteile aus der Aus\u00fcbung der Stock Options werden <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsaus\u00fcbung <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> zeitraumbezogen gew\u00e4hrt und sind deshalb anteilig dem Erdie-nenszeitraum zuzuordnen. Nach dem Veranlassungsprinzip geht es dabei grunds\u00e4tzlich um den Zeitraum zwischen der Gew\u00e4hrung der Stock Options und deren erstmaliger Aus\u00fcbbarkeit. Eine abschlie\u00dfende Beurteilung ist aber nur anhand der konkreten Ver-<\/span><\/p><p>\u00a0<\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">einbarungen bei Gew\u00e4hrung der Stock Options sowie der sonstigen Umst\u00e4nde des Einzelfalls m\u00f6glich.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Bei grenz\u00fcberschreitenden Sachverhalten richtet sich laut Bundesfinanzhof eine etwaige abkommensrechtliche Freistellung der Eink\u00fcnfte nach der T\u00e4tigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (DBA-USA 1989\/2008) an eine &#8222;in einem Vertragsstaat ans\u00e4ssige Person&#8220; ankn\u00fcpfe, ist dagegen allein die Ans\u00e4ssigkeit zum Zeitpunkt des Zuflusses der Eink\u00fcnfte ma\u00dfgeblich.\u00a0<\/span><\/p><h3><b>Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchm\u00e4\u00dfigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag flie\u00dfen einem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem j\u00e4hrlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse gef\u00fchrten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens f\u00e4llig werden und \u00fcber sie nur in Verbindung mit dem Bauspargut-haben verf\u00fcgt werden kann. So entschied der Bundesfinanzhof.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das Finanzgericht hat demnach zu Recht entschieden, dass das Finanzamt berechtigt war, die Bonuszinsen im Streitjahr in voller H\u00f6he der Besteuerung zu unterwerfen. Im Streitfall handelte es sich bei den von der Bausparkasse gutgeschriebenen Bonuszinsen um eine Erh\u00f6hung der dem Kl\u00e4ger f\u00fcr die \u00dcberlassung des Bausparguthabens gew\u00e4hrten Guthabenzinsen. Die Bonuszinsen stellten deshalb <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> ebenso wie die Guthabenzinsen <\/span><span style=\"font-weight: 400;\">\u2011<\/span><span style=\"font-weight: 400;\"> ein Entgelt f\u00fcr die \u00dcberlassung von Kapitalverm\u00f6gen zur Nutzung dar. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil bei einem Bausparvertrag das Sparen in der Regel lediglich Durchgangsstadium auf dem Weg zur Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Denn dies schlie\u00dft nicht aus, dass im Einzelfall der Sparzweck f\u00fcr den Abschluss eines Bausparvertrags (mit-)bestimmend ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erwartung einer Rendite aus dem Bauspargut-haben im Vordergrund steht. Dabei gen\u00fcgt es, wenn die Absicht, Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen zu erzielen, nur als Nebenzweck verfolgt wird.<\/span><\/p><h3><b>Ver\u00e4u\u00dferung eines Kaufhauses nach Fassaden-sanierung kein gewerblicher Grundst\u00fcckshandel<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Ein gewerblicher Grundst\u00fcckshandel liegt mangels einer nachhaltigen T\u00e4tigkeit nicht vor, wenn lediglich ein Objekt (vorliegend ein Einzelhandels-Kaufhaus) angeschafft, die Fassade saniert und es anschlie\u00dfend ver\u00e4u\u00dfert wird. Dies gilt laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn die Steuerpflichtige im Rahmen der Fassadensanierung keine Aktivit\u00e4ten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht \u00fcber das hinausgehen, was beim Bau eines jeden Geb\u00e4udes erforderlich ist.<\/span><\/p><table><tbody><tr><td><p><b>Hinweis<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Zur Beurteilung der korrekten Abgrenzung zwischen privater Verm\u00f6gensverwaltung und gewerb-lichem Grundst\u00fcckshandel sei auf die Einkommen-steuer-Hinweise 2020, Anhang 17 (Bundesfinanzministerium vom 26.03.2004) hingewiesen.<\/span><\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><h3><b>Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Von einem Steuerpflichtigen k\u00f6nnen eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, der Ermittlung der Abschreibung f\u00fcr Abnutzung (AfA) zugrunde gelegt werden. So entschied das Finanzgericht M\u00fcnster.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Den Steuerpflichtigen steht nach den Grunds\u00e4tzen des Urteils des Bundesfinanzhofs ein Wahlrecht zu, sich mit den typisierten AfA-S\u00e4tzen zufriedenzugeben oder eine tats\u00e4chlich k\u00fcrzere Nutzungsdauer geltend zu machen und darzulegen. Dabei ist keine Gewissheit \u00fcber eine k\u00fcrzere tats\u00e4chliche Nutzungsdauer erforderlich. Vielmehr kann allenfalls gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden, sodass eine Sch\u00e4tzung des Steuerpflichtigen nur dann zu verwerfen ist, wenn sie eindeutig au\u00dferhalb des angemessenen Sch\u00e4tzungsrahmens liegt. Dabei kann das Verfahren der Geb\u00e4udesachwertermittlung nach der <\/span><span style=\"font-weight: 400;\"><br \/><\/span><span style=\"font-weight: 400;\">ImmoWertV Anwendung finden, auch wenn dieses eine modellhafte Berechnung darstellt, die nicht prim\u00e4r auf die Ermittlung der tats\u00e4chlichen Nutzungsdauer nach dem Einkommensteuergesetz gerichtet ist. Ausgehend von diesen Grunds\u00e4tzen sind daher auf Grundlage eingereichter Gutachten ermittelte Restnutzungsdauern nicht zu beanstanden.<\/span><\/p><h3><b>Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeit-gebers &#8211; Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen oder <\/b><b><br \/><\/b><b>aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit?<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Ein am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligter stiller Gesellschafter ist nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn er weder am Unternehmenswert noch am Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsverm\u00f6gens einschlie\u00dflich des Firmenwerts beteiligt ist und ihm auch keine \u00fcber das Recht, die Jahresabschl\u00fcsse einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsberichte des Abschlusspr\u00fcfers einzusehen, hinausgehenden Stimm- oder Widerspruchsrechte zustehen. So entschied das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einr\u00e4umung der stillen Beteiligung hat, spricht f\u00fcr ein unabh\u00e4ngig vom Arbeitsverh\u00e4ltnis bestehendes Sonderrechtsverh\u00e4ltnis. Bei der M\u00f6glichkeit, die stille Einlage durch stehen-gelassene Gewinnanteile zu erbringen, handelt es sich um eine \u00fcbliche M\u00f6glichkeit zur Einlageerbringung.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Eine Veranlassung der stillen Beteiligung durch das Arbeitsverh\u00e4ltnis l\u00e4sst sich nicht daraus herleiten, dass die Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers aus der stillen Beteiligung nicht auf einen bestimmten &#8211; absoluten und angemessenen &#8211; Prozentsatz der Einlageleistung begrenzt ist.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung an der GmbH f\u00fchren hier beim Kl\u00e4ger nicht zu Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit, sondern zu Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen.<\/span><\/p><h2><i><span style=\"font-weight: 400;\">Umsatzsteuer<\/span><\/i><\/h2><h3><b>Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei sp\u00e4terer Vereinnahmung des Entgelts<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bundes-finanzhof hatte u. a. die Frage zu kl\u00e4ren, ob der Unternehmer im Hinblick auf eine getroffene F\u00e4lligkeitsabrede, nach der die vereinbarte Verg\u00fctung nur insoweit zur Zahlung f\u00e4llig wird, als sie aus den laufenden Einnahmen der Stromeinspeisung des Auftraggebers beglichen werden kann, bereits f\u00fcr den Besteuerungszeitraum der Steuerentstehung berechtigt ist, die nach vereinbarten Entgelten berechnete Steuer zu berichtigen.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausf\u00fchrung, ohne dass es zu einer Steuerberichtigung kommt, wenn der Unternehmer f\u00fcr die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierf\u00fcr nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann. Die Kl\u00e4gerin ist hier nicht berechtigt, die Steuer f\u00fcr die je-weilige Teilleistung im Umfang des jeweiligen Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem vereinnahmten Entgelt zu berichtigen.<\/span><\/p><h3><b>Erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuer bei Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass nicht nur die Vermietung von Grundst\u00fccken und mit diesen fest verbundenen Geb\u00e4uden nach dem Umsatzsteuer-gesetz beg\u00fcnstigt ist, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafr\u00e4umen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohn-containern an Erntehelfer.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Dies entspricht auch dem Unionsrecht. Im Verzeichnis der Lieferungen von Gegenst\u00e4nden und Dienstleistungen, auf die erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuers\u00e4tze angewendet werden k\u00f6nnen, sind die Beherbergung in Hotels und \u00e4hnlichen Einrichtungen, einschlie\u00dflich der Beherbergung in Ferienunterk\u00fcnften, und die Vermietung von Campingpl\u00e4tzen und Pl\u00e4tzen f\u00fcr das Abstellen von Wohnwagen angef\u00fchrt. Die &#8222;Beherbergung in Ferienunterk\u00fcnften&#8220; umfasst auch die Vermietung von Zelten, Wohnanh\u00e4ngern oder Wohnmobilen, die auf Campingpl\u00e4tzen aufgestellt sind und als Unterk\u00fcnfte dienen.<\/span><\/p><h3><b>Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils f\u00fcr steuerpflichtige, teils f\u00fcr steuerfreie Ums\u00e4tze &#8211; Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschl\u00fcssel<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils zur Erzielung steuerpflichtiger und teils zur Erzielung steuerfreier Ums\u00e4tze verwendet, ist die Vorsteueraufteilung f\u00fcr den Pkw auf Grundlage der Fahrleistung des Pkw vorzunehmen. Eine Aufteilung im Verh\u00e4ltnis der auf die steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Ums\u00e4tze entfallenden Fahrleistungen f\u00fchrt laut Finanzgericht <\/span><span style=\"font-weight: 400;\"><br \/><\/span><span style=\"font-weight: 400;\">Baden-W\u00fcrttemberg zu einer pr\u00e4ziseren wirtschaft-lichen Zurechnung als der Umsatzschl\u00fcssel.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn eine Unternehmerin den neuen Pkw kurz vor Jahresende (hier: November) erworben und im Jahr der Anschaffung des Pkw bereits zuvor einen anderen \u201efunktionsgleichen\u201d Pkw f\u00fcr die gleichen Ums\u00e4tze genutzt hat, ist f\u00fcr die Vorsteueraufteilung auf die tats\u00e4chliche Verwendung sowohl des alten als auch des neuen Pkw im gesamten Kalenderjahr und somit auf die Gesamtfahrleistung im gesamten Kalenderjahr abzustellen.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn der neu angeschaffte Pkw ab der Anschaffung bis zum Jahresende in einem anderen Umfang als bei der Vorsteueraufteilung beim Kauf auf Basis der Gesamtfahrleistung f\u00fcr das Kalenderjahr ermittelt f\u00fcr steuerpflichtige bzw. steuerfreie Ums\u00e4tze genutzt wird, ist insoweit eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Es kann jedenfalls in F\u00e4llen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funk-tionsgleiches ausgetauscht wird, zu einem Neben-einander der Anwendung von Vorsteuerabzugsausschluss und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs kommen.<\/span><\/p><h2><i><span style=\"font-weight: 400;\">K\u00f6rperschaftsteuer<\/span><\/i><\/h2><h3><b>Tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung eines Gewinn-<\/b><b><br \/><\/b><b>abf\u00fchrungsvertrags &#8211; Anerkennung einer k\u00f6rperschaftsteuerrechtlichen Organschaft<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Wenn es w\u00e4hrend der Mindestvertragslaufzeit von f\u00fcnf Jahren zur Nichtdurchf\u00fchrung des Gewinnabf\u00fchrungsvertrags kommt, f\u00fchrt dies nicht nur zu einer Unterbrechung der k\u00f6rperschaftsteuerrechtlichen Organschaft f\u00fcr einzelne Veranlagungszeitr\u00e4ume, sondern insgesamt zu einer (r\u00fcckwirkenden) Nichtanerkennung der k\u00f6rperschaftsteuerrechtlichen Organschaft.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung des Gewinnabf\u00fchrungs- und Beherrschungsvertrags setzt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass er entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vollzogen wird. Dies bedeutet u. a., dass die nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4\u00dfiger Buchf\u00fchrung ermittelten Gewinne tats\u00e4chlich durch Zahlung oder Verrechnung an den Organtr\u00e4ger abgef\u00fchrt werden. &#8222;Verrechnung&#8220; ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass es sich um eine einer tats\u00e4chlichen Zahlung gleichstehende Aufrechnung handeln muss; die reine Buchung der Forderung ohne Erf\u00fcllungswirkung ist dagegen nicht ausreichend.\u00a0<\/span><\/p><h3><b>Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das K\u00f6rperschaftsteuergesetz schreibt vor, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos mit einem besonderen Bescheid festzuschreiben ist. Auf dem Konto sind insbesondere die Einlagen zu erfassen, die der Gesellschafter an \u201eseine\u201c Kapitalgesellschaft geleistet hat. Wenn solche Einlagen sp\u00e4ter an den Gesellschafter aus dem Einlagekonto zur\u00fcckgezahlt werden, dann muss der Gesellschafter diese sog. Einlagenr\u00fcckgew\u00e4hr nicht versteuern. Obgleich der Bescheid somit im Wesentlichen Bedeutung f\u00fcr die Besteuerung des Gesellschafters hat, richtet sich der Bescheid ausschlie\u00dflich an die Kapitalgesellschaft.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung best\u00e4tigt. Grunds\u00e4tzlich kann ein Bescheid nur von den Adressaten angefochten werden. Das ist im Fall des Bescheids nach dem K\u00f6rperschaftsteuergesetz die Kapitalgesellschaft und allein sie kann deshalb Einspruch einlegen und Klage erheben. Der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist nicht Adressat, sondern als Dritter lediglich mittelbar von dem Bescheid betroffen. Ein eigenes Anfechtungsrecht des Gesellschafters (sog. Drittanfechtungsrecht) ist auch nicht ausnahmsweise anzuerkennen. Zum einen besteht keine Rechtsschutzl\u00fccke, da die Kapitalgesellschaft Fehler des Bescheids im Rechtsbehelfsverfahren geltend machen kann. Zum anderen hat ein solches Recht zur Folge, dass der Bescheid noch nach vielen Jahren vom Gesellschafter angefochten werden kann und dauerhaft kein Rechtsfrieden eintritt. Die Versagung eines eigenen Anfechtungsrechts des Gesellschafters ist auch mit der Rechtsschutzgarantie des Grund-gesetzes vereinbar (Art. 19 Abs. 4 GG).<\/span><\/p><h2><i><span style=\"font-weight: 400;\">Sonstiges<\/span><\/i><\/h2><h3><b>\u00c4nderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer d\u00fcrfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Ab 01.04.2023 werden laut Bundesfinanzministerium die ge\u00e4nderten Programmablaufpl\u00e4ne f\u00fcr den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet. Ber\u00fccksichtigt wird dabei &#8222;die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungs-betrags f\u00fcr Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022&#8220;. Das hei\u00dft unter anderem f\u00fcr Angestellte oder Beamte: Durch die h\u00f6heren Steuerfreibetr\u00e4ge k\u00f6nnen sie auch mit einem h\u00f6heren Netto-Gehalt auf ihrem Konto rechnen.<\/span><\/p><h3><b>Lohnerh\u00f6hungen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte verschiedener Branchen\u00a0<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Tarifbesch\u00e4ftigte Mitarbeiter im <\/span><b>Bauhauptgewerbe<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> \u2013Hoch-, Tief oder Stra\u00dfenbau \u2013 k\u00f6nnen sich seit <\/span><b>01.04.2023<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> \u00fcber mehr Gehalt freuen. Im Westen um 2 Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung \u00fcber 450 Euro an.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der branchenbezogene Mindestlohn f\u00fcr <\/span><b>Maler und Lackierer<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> steigt ab 01.04.2023 von 13,80 auf 14,50 Euro. F\u00fcr Helfer betr\u00e4gt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das ist eine Erh\u00f6hung von 1,10 Euro pro Stunde.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der tarifliche Mindestlohn f\u00fcr <\/span><b>Leihbesch\u00e4ftigte<\/b><span style=\"font-weight: 400;\"> liegt ab 01.04.2023 bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine \u00dcbersicht f\u00fcr alle Entgeltgruppen liefert die IG Metall.<\/span><\/p><h3><b>Bundesregierung einigt sich auf neues F\u00f6rder-konzept f\u00fcr erneuerbares Heizen<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf ein neues F\u00f6rderkonzept zum erneuerbaren Heizen verst\u00e4ndigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Geb\u00e4udeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. D. h. konkret, dass ab dem 01.01.2024 m\u00f6glichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die F\u00f6rderung angepasst.<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Das Geb\u00e4udeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.<\/span><\/p><h3><b>Vorsicht bei Sanierungsma\u00dfnahmen<\/b><\/h3><p><span style=\"font-weight: 400;\">Der Gesetzgeber versucht mit gesetzlichen Vorgaben die energetische Geb\u00e4udesanierung als wichtigen Baustein der Energiewende voranzubringen. Dabei wurde ganz offensichtlich ein Aspekt \u00fcbersehen, der diese Bem\u00fchungen stark behindern kann. Laut der Sachverst\u00e4ndigengesellschaft Richardson in Witten wird in n\u00e4chster Zeit das Thema Asbest dramatisch an Bedeutung gewinnen. Es ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen und Geb\u00e4ude, die bis zum Verbot im Jahr 1993 gebaut wurden, Asbest enthalten. Der Anteil d\u00fcrfte aber erheblich sein.\u00a0<\/span><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Da bei energetischen Sanierungsma\u00dfnahmen Asbest-fasern freigesetzt werden k\u00f6nnen, greifen die gesetzlichen Schutzma\u00dfnahmen, was zu erheblichen Kostensteigerungen f\u00fchren kann.<\/span><\/p><table><tbody><tr><td><p><b>Hinweis<\/b><\/p><p><span style=\"font-weight: 400;\">Bevor eine energetische Geb\u00e4udesanierung realisiert wird, sollte bei betroffenen Objekten vorab eine Asbestverprobung durch einen Sachverst\u00e4ndigen in Auftrag gegeben werde, Nur so sind unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.<\/span><\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Monatsinformation &#8211; Mai 2023 Einkommensteuer Vermietung und Verpachtung &#8211; Zurechnung der Eink\u00fcnfte bei Quotennie\u00dfbrauch an einem Gesellschaftsanteil Durch die Bestellung des Nie\u00dfbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer verm\u00f6gensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nie\u00dfbraucher \u2011 anstelle des Gesellschafters \u2011 die auf den Anteil entfallenden Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1330","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1330","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1330"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1330\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1353,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1330\/revisions\/1353"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1330"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}