{"id":1371,"date":"2023-06-20T13:21:08","date_gmt":"2023-06-20T11:21:08","guid":{"rendered":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/?page_id=1371"},"modified":"2023-06-20T13:35:14","modified_gmt":"2023-06-20T11:35:14","slug":"juli-2023","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/aktuell\/juli-2023\/","title":{"rendered":"Juli 2023"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1371\" class=\"elementor elementor-1371\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-dce-background-color=\"#f4f7fc\" data-dce-background-overlay-color=\"#000000\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3a3da6f3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3a3da6f3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1cf70203\" data-id=\"1cf70203\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-2eebdb59 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2eebdb59\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-115b2217\" data-id=\"115b2217\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c25c929 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c25c929\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Monatsinformation - Juli 2023<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5ca28025 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5ca28025\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"western\">F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige<\/h2><h3 class=\"western\">Doppelte Haushaltsf\u00fchrung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensf\u00fchrung<\/h3><p class=\"western\"><a name=\"_Hlk137793294\"><\/a>Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale &#8222;finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensf\u00fchrung&#8220; der gesetzlichen Neuregelung auszulegen sind, insbesondere in welcher Weise und in welcher H\u00f6he sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Lebensf\u00fchrung am Hauptwohnsitz beteiligen muss.<\/p><p class=\"western\">Kosten der Lebensf\u00fchrung sind die Kosten des Haushalts und die sonstigen Lebenshaltungskosten im Haupthausstand. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensf\u00fchrung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer W\u00fcrdigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Grenze sieht das Gesetz nicht vor, ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung erforderlich.<\/p><p class=\"western\">Als Vergleichsma\u00dfstab f\u00fcr eine nicht erkennbar unzureichende finanzielle Beteiligung dienen die im Jahr tats\u00e4chlich entstandenen Haushalts- und sonstigen Lebenshaltungskosten in dem vorgenannten Umfang. Diese hat der Steuerpflichtige darzulegen und ggf. nachzuweisen. Dies ist ihm in Bezug auf die Wohnkosten einschlie\u00dflich der Betriebskosten f\u00fcr die Wohnung sowie f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfig in festen Betr\u00e4gen anfallende Haushaltskosten (z. B. Strom, Fernsehen, Telefon), aber auch f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Haushaltskosten (z. B. Instandhaltungs-\/Renovierungsaufwendungen oder gr\u00f6\u00dfere Anschaffungen) m\u00f6glich und zumutbar. Regelm\u00e4\u00dfig in schwankender H\u00f6he anfallende Kosten (wie insbesondere f\u00fcr Lebensmittel und sonstigen Haushaltsbedarf) k\u00f6nnen dagegen grunds\u00e4tzlich unter R\u00fcckgriff auf statistische Erfahrungswerte gesch\u00e4tzt werden.<\/p><h3 class=\"western\">Kosten f\u00fcr professionelle Gartenpflege steuermindernd geltend machen<\/h3><p class=\"western\">Steuerzahler, die f\u00fcr die Pflege des Gartens einen professionellen Helfer beauftragen, k\u00f6nnen die Kosten der haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Helfer eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung gestellt hat und der Betrag \u00fcberwiesen wurde. Ob es sich bei der Immobilie, bei der die Gr\u00fcnarbeiten erledigt werden, um eine dauerhafte Unterkunft, eine Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung handelt, ist unerheblich.<\/p><p class=\"western\">Dabei spielt es keine Rolle, ob man Mieter oder Eigent\u00fcmer\/Vermieter ist. Oft sind die Kosten f\u00fcr Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen in den Nebenkosten enthalten. Mieter k\u00f6nnen diese nur geltend machen, wenn ihr Anteil &#8211; f\u00fcr G\u00e4rtner, Reparaturen, die Hausreinigung oder den Hausmeister &#8211; in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen ist.<\/p><p class=\"western\">Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen z\u00e4hlen dabei u. a. \u00fcbliche Gartenarbeiten wie das Rasenm\u00e4hen, Heckenschneiden oder die Sch\u00e4dlingsbek\u00e4mpfung. Zu den Handwerkerleistungen geh\u00f6ren etwa der Bau einer Terrasse oder das Verlegen eines Rollrasens. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen k\u00f6nnen 20 % der Kosten, h\u00f6chstens aber 4.000 Euro, angesetzt werden, bei den Handwerkerleistungen sind maximal 1.200 Euro abzugsf\u00e4hig.<\/p><h3 class=\"western\">Vermietung von Ferienwohnungen &#8211; Bei eigenn\u00fctziger Treuhand keine Eink\u00fcnfte aus Gewerbebetrieb<\/h3><p class=\"western\">Zwischen den Beteiligten war streitig, ob die Kl\u00e4gerin aus der Vermietung von drei Ferienwohnungen gewerbliche Eink\u00fcnfte oder solche aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von R\u00e4umen nicht \u00fcbliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders h\u00e4ufigen Wechsels der Mieter eine gewisse <span style=\"font-family: Cambria Math, serif;\">\u2011<\/span> einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare <span style=\"font-family: Cambria Math, serif;\">\u2011<\/span> unternehmerische Organisation erforderlich ist. Ma<span style=\"font-family: Calibri, serif;\">\u00df<\/span>gebend sind jeweils die besonderen Umst<span style=\"font-family: Calibri, serif;\">\u00e4<\/span>nde des Einzelfalles. Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers f<span style=\"font-family: Calibri, serif;\">\u00fc<\/span>hrt nicht zwangsl<span style=\"font-family: Calibri, serif;\">\u00e4<\/span>ufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt. Entscheidend ist vielmehr, inwieweit in der Person des Vermieters die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist.<\/p><p class=\"western\">Die geforderte Vergleichbarkeit mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen (Hotel) liegt laut Bundesfinanzhof vor allem dann vor, wenn die Wohnung wie Hotel- oder Pensionsr\u00e4ume ausgestattet ist, f\u00fcr ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben wird, sie hotelm\u00e4\u00dfig angeboten, d. h. auch ohne Voranmeldung jederzeit zur Vermietung bereitgehalten wird und sich zudem in einem Zustand befindet, der die sofortige Vermietung zul\u00e4sst; dies auch dann, wenn Buchungen nicht vorliegen. Insoweit kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Wohnung in einer Ferienwohnanlage liegt oder au\u00dferhalb einer solchen Anlage. Denn die Bereithaltung von R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr die jederzeitige, auch kurzfristige \u00dcberlassung an G\u00e4ste erfordert sachliche und personelle Vorkehrungen, wie sie mit der Vermietung von Wohnungen nicht verbunden sind.<\/p><h2 class=\"western\">Lohnsteuer<\/h2><h3 class=\"western\">Steuerbefreiung f\u00fcr nebenberufliche T\u00e4tigkeiten<\/h3><p class=\"western\">Der Bundesrat hatte am 28.10.2022 den Lohnsteuer-Richtlinien 2023 zugestimmt. Sie wurden in der Neufassung grundlegend \u00fcberarbeitet. Seit dem 01.01.2023 gelten nun ge\u00e4nderte und aktualisierte Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2023).<\/p><p class=\"western\">Unter anderem erfolgte eine \u00c4nderung der LStR 2023 bez\u00fcglich der Einnahmen aus nebenberuflichen T\u00e4tigkeiten als \u00dcbungsleiter\/Ausbilder (etc.):<\/p><p class=\"western\">Einnahmen aus nebenberuflichen T\u00e4tigkeiten als \u00dcbungsleiter\/Ausbilder usw. sind bis zur H\u00f6he von 3.000 Euro im Jahr steuerfrei. Dar\u00fcber hinaus sind nebenberufliche ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft bis zur H\u00f6he von 840 Euro steuerfrei. Die LStR 2023 enthalten eine klare Definition, wann eine solche \u201enebenberufliche T\u00e4tigkeit\u201c vorliegt. Danach gilt eine T\u00e4tigkeit mit einer regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit von maximal 14 Stunden (sog. 14-Stunden-Grenze) als nebenberuflich.<\/p><h2 class=\"western\">F\u00fcr Erbschaftsteuerpflichtige<\/h2><h3 class=\"western\">Auch Nacherbe kann Erbfallkostenpauschale in Anspruch nehmen<\/h3><p class=\"western\"><a name=\"_Hlk137724998\"><\/a>Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, inwieweit der Pauschbetrag (die sog. Erbfallkostenpauschale) im Fall der Nacherbschaft zu gew\u00e4hren ist, wenn ausschlie\u00dflich Nacherbschaftsverm\u00f6gen erworben wird, dem Erwerber jedoch auch Kosten der Vorerbschaft entstanden sind und ob der Inanspruchnahme des Pauschbetrags die tats\u00e4chlich entstandenen nachgewiesenen Kosten entgegenstehen.<\/p><p class=\"western\">Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt &#8211; entgegen bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs &#8211; nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tats\u00e4chlich Kosten angefallen sind.<\/p><p class=\"western\">Nach dem Erbschaftsteuergesetz wird insgesamt ein Betrag von 10.300 Euro ohne Nachweis abgezogen. Der Betrag ist f\u00fcr jeden Erbfall nur einmal zu gew\u00e4hren, namentlich f\u00fcr mehrere Miterben nur einmal. Die Abfolge von Vor- und Nacherbfall stellt jedoch erbschaftsteuerrechtlich nicht einen Erbfall mit mehreren Erben dar. Vielmehr sind die beiden Vorg\u00e4nge als zwei getrennte Erbf\u00e4lle zu behandeln. Es entspricht dieser Systematik, im Rahmen der Ermittlung der Bereicherung zweimal den Pauschbetrag anzusetzen.<\/p><h2 class=\"western\">Verfahrensrecht<\/h2><h3 class=\"western\">Wann ist ein Einspruch im Besteuerungsverfahren m\u00f6glich und welche Folgen ergeben sich daraus?<\/h3><p class=\"western\">Jeder Empf\u00e4nger eines Steuerbescheides kennt die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides, in dem auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen wird, gegen diesen Bescheid Einwendungen zu erheben. Im Steuerrecht wird dies als Einspruch bezeichnet. Der Einspruch muss sich gegen Feststellungen im Bescheid richten, die zu einer nach Auffassung des Betroffenen zu hohen Steuer f\u00fchren. Der Einspruch muss schriftlich oder per E-Mail an das Finanzamt gerichtet werden, das den Bescheid gesandt hat. Dar\u00fcber hinausgehende besondere Formulierungen brauchen dabei nicht eingehalten werden. Er muss aber innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt eingehen. Diese Frist beginnt mit dem 3. Tag nach der Aufgabe zur Post durch das Finanzamt. Bei Feiertagen am Fristanfang oder -ende verl\u00e4ngert sich die Frist entsprechend. Auch gegen eine eingereichte Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Lohnsteueranmeldung kann der Einreicher innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.<\/p><p class=\"western\">Der Einspruch muss nicht begr\u00fcndet werden, dies ist aber sehr zu empfehlen, weil sonst dem Finanzamt die Ablehnung sehr leicht gemacht wird. Mit dem Einspruch k\u00f6nnen nur Einwendungen wirksam erhoben werden, die auch in dem jeweiligen Bescheid festgestellt worden sind. Z. B. kann in einem Einkommensteuerbescheid keine Einwendung gegen die H\u00f6he des Gewinnanteils aus einer Beteiligung des Gesellschafters an einer Personengesellschaft erhoben werden; dies muss gegen den Feststellungsbescheid der Gesellschaft erfolgen. Ganz aktuell: Gegen einen Grundsteuerbescheid k\u00f6nnen keine Einwendungen mehr gegen den festgestellten Grundst\u00fcckswert oder den Grundsteuermessbetrag erhoben werden. Hier ist der Einspruch gegen den Bescheid \u00fcber die Grundsteuer\u00e4quivalenzbetr\u00e4ge Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 und den Bescheid \u00fcber den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 angesagt. Auch gegen festgestellte Verluste aus Vorjahren kann nur gegen diesen Feststellungsbescheid Einspruch erhoben werden, nicht gegen den Einkommensteuerbescheid im Jahr der Verlustanrechnung. Die F\u00e4lligkeit der festgesetzten Steuer wird durch den Einspruch nicht aufgehoben. Dies ist nur mit einem zus\u00e4tzlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung m\u00f6glich. Dazu m\u00fcssen aber \u201eernstliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Steuerfestsetzung\u201c bestehen.<\/p><p class=\"western\">Erkennt das Finanzamt die Einwendungen im Einspruch an, \u00e4ndert es den entsprechenden Bescheid. Im anderen Fall muss das Finanzamt eine ablehnende Einspruchsentscheidung erlassen. Dagegen ist dann die Klage vor dem Finanzgericht m\u00f6glich. Eine direkte Klage &#8211; also ohne ein vorangegangenes Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) &#8211; beim Finanzgericht ist nur wirksam, wenn das Finanzamt dem zustimmt (sog. Sprungklage). Das Einspruchsverfahren ist beim Finanzamt kostenfrei. Zu beachten sind jedoch stets die Kosten f\u00fcr den beauftragten Berater, die auch bei einem erfolgreichen Einspruch von der Finanzverwaltung nicht erstattet werden. Die Klage dagegen ist kostenpflichtig. Anfallende Gerichtskosten, werden jedoch erstattet, wenn die Klage erfolgreich war. In diesem Fall k\u00f6nnen auch die Kosten des Beraters erstattet werden.<\/p><h3 class=\"western\">Durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung<\/h3><p class=\"western\">Durch die Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids werden nicht zugleich (inzident) auch die Lohnsteuer-Anmeldungen oder ein Bescheid \u00fcber die Aufhebung des Vorbehalts der Nachpr\u00fcfung der Lohnsteuer-Anmeldungen f\u00fcr die Anmeldungszeitr\u00e4ume angefochten, in denen der Haftungstatbestand verwirklicht wurde. So entschied der Bundesfinanzhof.<\/p><h2 class=\"western\">Sonstiges<\/h2><h3 class=\"western\">Anzeigen \u00fcber die Erwerbst\u00e4tigkeit &#8211; Steuerliche Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen<\/h3><p class=\"western\">Durch das Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 wurde eine ab 01.01.2022 anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung f\u00fcr bestimmte kleine <br \/>Photovoltaikanlagen sowie ein ab 01.01.2023 anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz f\u00fcr die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaik-anlagen eingef\u00fchrt.<\/p><p class=\"western\">Auch in F\u00e4llen, in denen die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerfrei sind und die Umsatzsteuer auf Ums\u00e4tze aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird, sind Betreiber (nat\u00fcrliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen) von Photovoltaikanlagen grunds\u00e4tzlich zur Anzeige der Er\u00f6ffnung eines gewerblichen Betriebs oder einer Betriebst\u00e4tte und zur \u00dcbermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verpflichtet.<\/p><p class=\"western\">Aus Gr\u00fcnden des B\u00fcrokratieabbaus und der Verwaltungs\u00f6konomie wird nicht beanstandet, wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen, die<\/p><ul><li><p class=\"liste\">Gewerbetreibende sind, bei Er\u00f6ffnung eines Betriebs, der sich auf das Betreiben von beg\u00fcnstigten Photovoltaikanlagen beschr\u00e4nkt, und<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">in umsatzsteuerlicher Hinsicht Unternehmer sind, deren Unternehmen sich ausschlie\u00dflich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage sowie ggf. eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung beschr\u00e4nkt und die die Kleinunternehmerregelung anwenden,<\/p><\/li><\/ul><p class=\"western\">auf die steuerliche Anzeige \u00fcber die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit und die \u00dcbermittlung des Frage-<br \/>bogens zur steuerlichen Erfassung an das zust\u00e4ndige Finanzamt verzichten. Die vorstehende Bestimmung gilt mit sofortiger Wirkung in allen F\u00e4llen, in denen die diesbez\u00fcgliche Erwerbst\u00e4tigkeit ab dem 01.01.2023 aufgenommen wurde.<\/p><p class=\"western\">Sollte es aus den weiteren Umst\u00e4nden des Einzelfalls erforderlich werden, k\u00f6nnen die \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Finanz\u00e4mter in diesen F\u00e4llen gesondert zur \u00dcbermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auffordern.<\/p><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk137799404\"><\/a>R\u00fcckzahlung der Corona-Soforthilfen: Frist verl\u00e4ngert<\/h3><p class=\"western\">Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie als Billigkeitsleistung f\u00fcr kleine Be-triebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle Notlage geraten sind, gew\u00e4hrt und sollten dazu dienen, die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsm\u00e4\u00dfigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu be-gleichen.<\/p><p class=\"western\">Sie wurde auf der Grundlage einer bei der Antragstellung getroffenen Prognose gew\u00e4hrt. Aufgrund des Bewilligungsbescheides ist der Soforthilfe-Empf\u00e4nger dazu verpflichtet zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese Prognose zu dem bei Antragstellung erwarteten Liquidit\u00e4tsengpass auch tats\u00e4chlich eingetreten ist, oder ob die Soforthilfe &#8211; gegebenenfalls auch anteilig &#8211; zur\u00fcckgezahlt werden muss.<\/p><p class=\"western\">Ab dem 28.11.2022 wurden an die Empf\u00e4nger der Soforthilfen sowohl postalisch als auch per E-Mail-Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur \u00dcberpr\u00fcfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet.<\/p><p class=\"western\">Diese Verpflichtung musste bis zum 30.06.2023 erf\u00fcllt sein.<\/p><p class=\"western\"><b>Frist verl\u00e4ngert!<\/b><\/p><p class=\"western\">Mit Beschluss der Bayerischen Staatsregierung in der Ministerratssitzung vom 13.06.2023 wurde die R\u00fcck-meldefrist f\u00fcr das laufende freiwillige R\u00fcckmeldeverfahren bis zum <b>31.12.2023<\/b> verl\u00e4ngert.<\/p><p class=\"western\">In Nordrhein-Westfalen hatte schon zuvor das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die laufenden R\u00fcckmeldeverfahren rechtswidrig seien. Daher wurde in NRW die Frist zur R\u00fcckzahlung auf den <b>30.11.2023<\/b> verschoben.<\/p><h2 class=\"western\">Gesetzgebung<\/h2><h3 class=\"western\">MOPeG schafft zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister f\u00fcr GbR<\/h3><p class=\"western\">Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MOPeG) schafft zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister f\u00fcr rechtsf\u00e4hige Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) nach \u00a7 705 Abs. 2 BGB neuer Fassung (n. F.). Betroffen sind solche GbR, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen sollen. Dies ist bei reinen Innengesellschaften nicht der Fall.<\/p><p class=\"western\">Das MOPeG regelt zwar keine Eintragungspflicht der rechtsf\u00e4higen GbR in das Gesellschaftsregister, die Eintragung soll aber Voraussetzung f\u00fcr die Vornahme von Rechtsgesch\u00e4ften sein, die ihrerseits die Eintragung in ein anderes Register erfordern. Hieraus folgt f\u00fcr manche GbR ein faktischer Eintragungszwang. Die eingetragene GbR f\u00fchrt die Rechtsformbezeichnung eGbR.<\/p><p class=\"western\"><span style=\"font-family: Segoe UI, serif;\"><span style=\"font-size: small;\">Unabh\u00e4ngig vom BGB-Gesellschaftsregister ist eine Eintragungspflicht<\/span><\/span> <span style=\"font-family: Segoe UI, serif;\"><span style=\"font-size: small;\">im Transparenzregister zu pr\u00fcfen.<\/span><\/span><\/p><h3 class=\"western\">Pflegeunterst\u00fctzungs- und -entlastungsgesetz tritt im Juli in Kraft<\/h3><p class=\"western\">Der Bundesrat hat am 16.06.2023 das vom Bundestag am 26.05.2023 beschlossene Pflegeunterst\u00fctzungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Das Gesetz kann nun im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden und dann wie geplant am 01.07.2023 in Kraft treten.<\/p><p class=\"western\">Die gesetzliche Pflegeversicherung wird u. a. in zwei Schritten reformiert:<\/p><p class=\"western\">Der Beitragssatz wird zum 01.07.2023 moderat um 0,35 % angehoben. Bei der Beitragsh\u00f6he muss k\u00fcnftig die Zahl der Kinder ber\u00fccksichtigt werden.<\/p><p class=\"western\">Der Kinderlosenzuschlag wird auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Zugleich werden Beitragszahler ab dem zweiten bis zum f\u00fcnften Kind entlastet &#8211; mit einem Abschlag in H\u00f6he von 0,25 Beitragssatzpunkten f\u00fcr jedes Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.<\/p><p class=\"western\">Zum 01.01.2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbetr\u00e4ge um jeweils 5 % erh\u00f6ht. Zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 werden dann die Geld- und Sachleistungen automatisch dynamisiert &#8211; in Anlehnung an die Preisentwicklung.<\/p><p class=\"western\">Der Anspruch auf das sog. Pflegeunterst\u00fctzungsgeld wird ausgeweitet. Damit ist die Lohnersatzleistung gemeint, die bezahlt wird, wenn Menschen aufgrund der Pflege eines nahen Angeh\u00f6rigen nicht arbeiten k\u00f6nnen. Pro Kalenderjahr wird es diese Unterst\u00fctzung f\u00fcr bis zu zehn Arbeitstage je pflegebed\u00fcrftiger Person gegeben.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Monatsinformation &#8211; Juli 2023 F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Doppelte Haushaltsf\u00fchrung: finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensf\u00fchrung Der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, wie die Tatbestandsmerkmale &#8222;finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensf\u00fchrung&#8220; der gesetzlichen Neuregelung auszulegen sind, insbesondere in welcher Weise und in welcher H\u00f6he sich der Steuerpflichtige an den Kosten der Lebensf\u00fchrung am Hauptwohnsitz beteiligen muss. 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