{"id":2026,"date":"2024-01-23T14:56:46","date_gmt":"2024-01-23T13:56:46","guid":{"rendered":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/?page_id=2026"},"modified":"2024-01-23T15:45:19","modified_gmt":"2024-01-23T14:45:19","slug":"februar-2024","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/aktuell\/februar-2024\/","title":{"rendered":"Februar 2024"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2026\" class=\"elementor elementor-2026\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-dce-background-color=\"#f4f7fc\" data-dce-background-overlay-color=\"#000000\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3a3da6f3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3a3da6f3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1cf70203\" data-id=\"1cf70203\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-2eebdb59 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2eebdb59\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-115b2217\" data-id=\"115b2217\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c25c929 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c25c929\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Monatsinformation - Februar 2024<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5ca28025 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5ca28025\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"western\">F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige<\/h2><h3 class=\"western\">Winterdienst auf \u00f6ffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar<\/h3><p class=\"western\">Hausbesitzer sind in vielen St\u00e4dten und Gemeinden verpflichtet, den Gehsteig im Winter schnee- und eisfrei zu halten. Bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbeg\u00fcnstigungen f\u00fcr Winterdienst- bzw. Schneer\u00e4umkosten betreffend \u00f6ffentliche Gehwege mit der Begr\u00fcndung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundst\u00fcck ausgef\u00fchrt werden. Diese Auffassung widerspricht der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung.<\/p><p class=\"western\">Mit BMF-Schreiben vom 01.09.2021 hat die Finanzverwaltung einer Geltendmachung von Steuererm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Aufwendungen eines Steuerpflichtigen entsprochen, die f\u00fcr den Winterdienst auf \u00f6ffentlichen Gehwegen entstehen. Beg\u00fcnstigt sind sowohl die Stra\u00dfenreinigung als auch der Winterdienst auf Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung. Als allgemeine Voraussetzung gilt auch hier, dass die Dienstleistung mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar ist. Weiterhin nicht als haushaltsnahe Dienstleistung sieht die Finanzverwaltung Schneer\u00e4umkosten f\u00fcr Fahrbahnen an, die an das Grundst\u00fcck grenzen.<\/p><p class=\"western\">D. h., f\u00fcr Dienstleistungen in einem Privathaushalt erhalten Steuerpflichtige auf Antrag eine Steuererm\u00e4\u00dfigung i. H. von 20 %, h\u00f6chstens 4.000 Euro, pro Kalenderjahr f\u00fcr ihre Aufwendungen. Dieser Erm\u00e4\u00dfigungsbetrag wird gem. \u00a7 35a EStG direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Jedoch m\u00fcssen Materialkosten f\u00fcr das Streugut selbst getragen werden, absetzbar sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, m\u00fcssen die einzelnen Posten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.<\/p><p class=\"western\">Die Steuererm\u00e4\u00dfigungen k\u00f6nnen im jeweiligen Jahr der Zahlung geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzungen f\u00fcr die Geltendmachung der Steuer-<br \/>erm\u00e4\u00dfigung sind, dass die Zahlung unbar erfolgt und die unbare Zahlung anhand von \u00dcberweisungsbelegen nachgewiesen wird.<\/p><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486092\"><\/a>Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsf\u00fchrung<\/h3><p class=\"western\">Eine aus beruflichem Anlass begr\u00fcndete doppelte Haushaltsf\u00fchrung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthausstand aus privaten Gr\u00fcnden vom Besch\u00e4ftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begr\u00fcndet, um von dort seiner bisherigen Besch\u00e4ftigung nachzugehen. Dies entschied das Finanzgericht K\u00f6ln.<\/p><p class=\"western\">Das Gericht f\u00fchrt hierzu u. a. weiter aus: Der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen muss sich in der Wohnung befinden, in welchem der Haupthaushalt gef\u00fchrt wird, wobei sich der Steuerpflichtige im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abwesenheit dort aufh\u00e4lt. Ob die <br \/>au\u00dferhalb des Besch\u00e4ftigungsorts liegende Wohnung des Arbeitnehmers dessen Lebensmittelpunkt bildet, ist anhand einer Gesamtw\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalls festzustellen. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Lebensmittelpunkt grunds\u00e4tzlich an dem Ort, an welchem auch der Ehegatte wohnt.<\/p><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486111\"><\/a>Kindergeldantrag per E-Mail<\/h3><p class=\"western\">Zwischen den Beteiligten war streitig, ob das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Familienkasse zu Recht zur Zahlung von Kindergeld an die Kl\u00e4gerin f\u00fcr deren zwei Kinder f\u00fcr die Monate Mai 2018 bis einschlie\u00dflich April 2019 verpflichtet hat. Dies hing entscheidend davon ab, ob ein Kindergeldantrag am 16.07.2019 auch mit einer E-Mail formwirksam gestellt werden konnte, denn vor dem 18.07.2019 war der Anspruch auf Kindergeld und nach dem 18.07.2019 der Anspruch auf Auszahlung des Kindergelds auf die letzten sechs Kalendermonate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, begrenzt.<\/p><p class=\"western\">An die Form eines Kindergeldantrags sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und der F\u00f6rderung der Familie dient. Weiter f\u00fchrt das Gericht aus, dass aus dem Begriff \u201eschriftlich\u201c, wie er im Einkommensteuergesetz verwendet wird, nicht ohne Weiteres ein Unterschriftserfordernis im Sinne des BGB abgeleitet werden kann.<\/p><h2 class=\"western\">F\u00fcr Umsatzsteuerpflichtige<\/h2><h3 class=\"western\">Kein Vorsteuerabzug einer gesch\u00e4ftsleitenden Holding<\/h3><p class=\"western\">Nach Auffassung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs besteht der Vorsteuerabzug einer Holding nicht f\u00fcr Eingangsleistungen, die sie als Gesellschafterbeitrag in die Tochtergesellschaften einlegt (unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag). Ein Recht zum Vorsteuerabzug setzt stattdessen voraus, dass die bezogenen Eingangsleistungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit eigenen (steuerpflichtigen) Ausgangsums\u00e4tzen oder mit der wirtschaftlichen Gesamtt\u00e4tigkeit der Holdinggesellschaft stehen.<\/p><p class=\"western\">Der Bundesfinanzhof folgte dieser Auffassung in seiner Folgeentscheidung.<\/p><table width=\"333\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"6\"><tbody><tr><td valign=\"top\" bgcolor=\"#d1ddec\" width=\"321\" height=\"11\"><p class=\"western\"><b>Hinweis<\/b><\/p><p class=\"western\">Als Folge der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt folgendes:<\/p><p class=\"western\">Einer Holdinggesellschaft ist der Vorsteuerabzug f\u00fcr Eingangsleistungen zu versagen, wenn:<\/p><ul><li><p class=\"liste\">nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit von der Holding erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistungen, sondern mit von ihr als Gesellschafterbeitrag geschuldeten unentgeltlichen Dienstleistungen stehen,<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Ums\u00e4tzen der Holding, sondern mit den Ums\u00e4tzen Dritter (der Tochtergesellschaften) stehen,<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">in den Preis der an die Tochtergesellschaften erbrachten steuerpflichtigen Ums\u00e4tze keinen Eingang finden und<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">nicht zu den allg. Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit der Holding geh\u00f6ren.<\/p><\/li><\/ul><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486184\"><\/a>Widerspruch gegen eine Gutschrift &#8211; Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung<\/h3><p class=\"western\">Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob Widerrufserkl\u00e4rungen von Lieferanten als R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden k\u00f6nnen. Fraglich erschien bzgl. des Vorsteuerabzugs aus widerrufenen Gutschriften, ob die Widerspr\u00fcche von Lieferanten zu Gutschriften aufgrund einer zeitlich vorausgegangenen Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz bei der Kl\u00e4gerin f\u00fcr diese keine steuerrechtliche Auswirkung haben, sondern lediglich bei der \u00fcbernehmenden Gesellschaft.<\/p><p class=\"western\">Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4ger gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Wenn ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet, dass er dem Leistungsempf\u00e4nger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch r\u00fcckg\u00e4ngig machen, dass er dem \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4ger als Leistungsempf\u00e4nger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.<\/p><h2 class=\"western\">Verfahrensrecht<\/h2><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486239\"><\/a>Vorlage von E-Mail-Korrespondenz bzw. eines Gesamtjournals &#8211; Befugnisse der Finanzverwaltung<\/h3><p class=\"western\">Das Finanzamt forderte von der Kl\u00e4gerin im Rahmen einer Au\u00dfenpr\u00fcfung die Vorlage von empfangenen und Wiedergaben von versandten Handelsbriefen nach \u00a7 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Abgabenordnung (AO) sowie sonstiger Unterlagen mit Bedeutung f\u00fcr die Besteuerung nach \u00a7 147 Abs. 1 Nr. 5 AO und f\u00fcr den Fall, dass die angeforderten Unterlagen in elektronischer Form vorl\u00e4gen, ein Gesamtjournal, in dem alle E-Mails erfasst sein sollten.<\/p><p class=\"western\">Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die Befugnisse aus \u00a7 147 Abs. 6 AO der Finanzverwaltung nur in Bezug auf solche Unterlagen zustehen, die der Steuerpflichtige nach \u00a7 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat. Handelsbriefe i. S. d. \u00a7 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO i. V. m. \u00a7\u00a7 257 Abs. 2, 343 HGB sind nicht auf eine bestimmte Form beschr\u00e4nkt, sodass auch E-Mails Handelsbriefe sein k\u00f6nnen. Schriftst\u00fccke betreffen ein Handelsgesch\u00e4ft, wenn sie seine Vorbereitung, Durchf\u00fchrung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung zum Gegenstand haben. Die im Rahmen eines Vertragsverh\u00e4ltnisses, welches seinerseits als Handelsgesch\u00e4ft qualifiziert, zu erbringenden Erf\u00fcllungsgesch\u00e4fte wie die Auskunftserteilung oder Serviceleistungen betr\u00e4fen die Durchf\u00fchrung dieses Handelsgesch\u00e4fts und qualifizierten ebenfalls als Handelsgesch\u00e4fte. Wenn derartige Erf\u00fcllungsgesch\u00e4fte in einem Schriftst\u00fcck verk\u00f6rpert sind, unterliegen diese der Aufbewahrungspflicht nach \u00a7 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO.<\/p><p class=\"western\">Es besteht kein Anspruch der Finanzverwaltung auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll. Die Aufforderung zur Vorlage eines Gesamtjournals, in dem auch nicht nach \u00a7 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, \u00fcberschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung aus \u00a7 147 Abs. 6 AO und ist damit rechtswidrig. Eine allgemein formulierte Aufforderung zur Vorlage von elektronischen Unterlagen &#8222;en bloc&#8220; kann, unter Ber\u00fccksichtigung des Erstqualifikationsrechts des Steuer-pflichtigen, sowohl dem Bestimmtheitsgebot gen\u00fcgen als auch vom Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nach \u00a7 147 Abs. 6 AO gedeckt bzw. verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein.<\/p><h2 class=\"western\">Arbeitsrecht<\/h2><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486352\"><\/a>Arbeitnehmer m\u00fcssen in ihrer Freizeit Dienstplananweisungen f\u00fcr den Folgetag zur Kenntnis nehmen<\/h3><p class=\"western\">Arbeitnehmern ist das Lesen einer SMS von ihrem Arbeitgeber \u00fcber den Beginn ihrer zuvor eingeteilten Arbeitsschicht in ihrer Freizeit zuzumuten. Legt eine Betriebsvereinbarung fest, dass Springerdienste eines Notfallsanit\u00e4ters vom Arbeitgeber einen Tag zuvor zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen werden, darf der Besch\u00e4ftigte eine solche SMS nicht ignorieren. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.<\/p><p class=\"western\">Im konkreten Fall klagte ein Notfallsanit\u00e4ter gegen seine Arbeitgeberin. Diese hatte ihn in zwei F\u00e4llen telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per <br \/>E-Mail nicht erreicht, um ihm mitzuteilen, dass der Dienstplan ge\u00e4ndert worden war und er fr\u00fcher erscheinen solle. Der Notfallsanit\u00e4ter nahm die Nachrichten nicht zur Kenntnis und kam deshalb erst zum urspr\u00fcnglich geplanten Dienstbeginn. Die Arbeit-geberin wertete das angeblich zu sp\u00e4te Auftauchen jedoch als unentschuldigtes Fehlen und k\u00fcrzte ihm eine Gutschrift in seinem Arbeitszeitkonto und erteilte ihm zun\u00e4chst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung.<\/p><h2 class=\"western\">Zivilrecht<\/h2><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486321\"><\/a>Eheleute k\u00f6nnen in Verwahrung gegebenen kombinierten Ehe- und Erbvertrag nicht mehr herausfordern<\/h3><p class=\"western\">Ein Erbvertrag, der nur Verf\u00fcgungen von Todes wegen enth\u00e4lt, kann sp\u00e4ter aus der amtlichen Verwahrung herausverlangt werden. Nicht m\u00f6glich ist dies lt. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wenn mit dem Erbvertrag ein Ehevertrag verbunden wird &#8211; selbst, wenn der kombinierte Vertrag sp\u00e4ter aufgehoben wurde.<\/p><p class=\"western\">Im Streitfall schloss ein Ehepaar im Jahr 2011 einen notariellen Vertrag, mit dem es seinen Ehevertrag von 1988 ab\u00e4nderte und zugleich einen Erbvertrag errichtete. Die Vertragsurkunde gaben sie in amtliche Verwahrung. Im Jahr 2018 errichteten die Eheleute mit notarieller Urkunde ein gemeinschaftliches Testament und widerriefen den 2011 beurkundeten Erbvertrag. Am Ehevertrag aus dem Jahr 2011 sollte sich dagegen nichts \u00e4ndern. Auch diese Urkunde gaben sie in amt-liche Verwahrung. In den Jahren 2018 und 2019 begehrte das Ehepaar erfolglos die Herausgabe der Urkunden. Daraufhin hoben sie mit notarieller Urkunde von 2022 die Vertr\u00e4ge von 2011 und 2018 auf und beantragten erneut die R\u00fcckgabe der Urkunden. Beide Antr\u00e4ge wurden vom Nachlassgericht zur\u00fcckgewiesen. Die Beschwerde des Ehepaars war vor dem Oberlandesgericht nur in Bezug auf die Herausgabe des gemeinschaftlichen Testaments erfolgreich.<\/p><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486299\"><\/a>Eigenbedarfsk\u00fcndigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus<\/h3><p class=\"western\">Wenn sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen befinden und der Eigent\u00fcmer das Haus k\u00fcnftig als Einfamilienhaus selbst nutzen will, sind die entsprechenden Eigenbedarfsk\u00fcndigungen unwirksam, wenn f\u00fcr den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt dann eine unzul\u00e4ssige Vorratsk\u00fcndigung vor. So entschied das Amtsgericht Hamburg.<\/p><h2 class=\"western\">Sonstiges<\/h2><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486401\"><\/a>Deutschlandticket<\/h3><p class=\"western\">Das Bundesfinanzministerium hat jetzt verdeutlicht, dass wenn eine Fahrberechtigung f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Personennahverkehr auch f\u00fcr die Nutzung bestimmter Fernz\u00fcge freigegeben ist, weiterhin eine Fahrt im \u00f6ffentlichen Personennahverkehr i. S. des Einkommensteuergesetzes vorliegt.<\/p><table width=\"333\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"6\"><tbody><tr><td valign=\"top\" bgcolor=\"#d1ddec\" width=\"321\" height=\"11\"><p class=\"western\"><b>Hinweis<\/b><\/p><p class=\"western\">In Folge wurde somit das Deutschlandticket auch f\u00fcr bestimmte Intercity- und ICE-Verbindungen freigegeben.<\/p><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><h3 class=\"western\">Nicht ausgezahlte Energiepreispauschale beim <br \/>Finanzgericht einklagen<\/h3><p class=\"western\">F\u00fcr Klagen betreffend die f\u00fcr 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zust\u00e4ndig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der <br \/>Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das Finanzgericht M\u00fcnster.<\/p><p class=\"western\">Der Antragsteller hatte seinen Arbeitgeber beim Finanzgericht M\u00fcnster auf Auszahlung der Energiepreispauschale in H\u00f6he von 300 Euro verklagt und f\u00fcr das Klageverfahren Prozesskostenhilfe beantragt.<\/p><p class=\"western\">Das Gericht hat diesen Antrag abgelehnt. F\u00fcr eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers besteht kein Rechts-schutzinteresse, weil er nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. Mit der Auszahlung dieser Pauschale erf\u00fcllen Arbeitgeber keine Lohnanspr\u00fcche ihrer Arbeitnehmer, sondern fungierten als Zahlstelle des Staates. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine Steuerverg\u00fctung, die gegen\u00fcber dem Finanzamt durch Abgabe einer Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend zu machen ist. Eine Umdeutung des Klagebegehrens dahingehend, dass das Finanzamt Beklagter sein soll, ist angesichts der eindeutigen Bezeichnung des Arbeitgebers nicht m\u00f6glich. Eine solche Klage w\u00e4re auch mangels Durchf\u00fchrung eines Vorverfahrens nicht zul\u00e4ssig.<\/p><h2 class=\"western\">Gesetzgebung<\/h2><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486438\"><\/a>B\u00fcrokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV)<\/h3><p class=\"western\">Am 11.01.2024 ist der Referentenentwurf f\u00fcr das bereits im Koalitionsvertrag angek\u00fcndigte B\u00fcrokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ver\u00f6ffentlicht worden. Der Entwurf enth\u00e4lt mit Blick auf die Wirtschaft im Wesentlichen Entlastungen, die sich auf drei Ma\u00dfnahmen zur\u00fcckf\u00fchren lassen:<\/p><ul><li><p class=\"liste\">Verk\u00fcrzung der Aufbewahrungsfristen f\u00fcr Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre (z. B. Rechnungskopien, Konto-ausz\u00fcge und Lohn- und Gehaltslisten).<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">Aufhebung von Schriftformerfordernissen oder deren Herabstufung auf die Textform nach \u00a7 126b BGB (bspw. keine Schriftformerfordernis f\u00fcr Gewerberaum-Mietvertr\u00e4ge).<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">F\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige besteht zuk\u00fcnftig keine Hotelmeldepflicht mehr.<\/p><\/li><\/ul><p class=\"western\">Die Wirtschaft soll in einem Umfang von 680 Mio. Euro j\u00e4hrlich entlastet werden. Allein 595 Mio. Euro dieser Entlastung resultieren aus den verk\u00fcrzten Aufbewahrungsfristen. Gleichzeitig spricht die Bundesregierung das Risiko eines Steuerausfalls von j\u00e4hrlich 200 Mio. Euro an, da ohne Buchungsbelege ein Hinterziehungstatbestand nach neun bzw. zehn Jahren nicht mehr erfolgreich nachgewiesen werden k\u00f6nnte.<\/p><p class=\"western\">Aus inhaltlicher Sicht und mit Blick auf die erwartete monet\u00e4re Entlastung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zur\u00fcck. So greift das BEG IV die geplante Einf\u00fchrung einer Vollmachtsdatenbank f\u00fcr das Sozialversicherungsrecht nicht auf. Dieses Thema k\u00f6nnte noch im Rahmen des jetzt anlaufenden Gesetzgebungsverfahrens aufgegriffen werden. Parallel zum BEG IV stehen weitere Gesetzgebungsverfahren auf der Agenda, die auf die b\u00fcrokratische Entlastung von B\u00fcrgern und Wirtschaft abzielen (Wachstumschancengesetz sowie die vorgezogene Anwendung der angehobenen Schwellenwerte zur Bestimmung der Gr\u00f6\u00dfenklassen f\u00fcr haftungsbeschr\u00e4nkte Unternehmen auf das Gesch\u00e4ftsjahr 2023).<\/p><h3 class=\"western\"><a name=\"_Hlk156486451\"><\/a>\u201eZweites Haushaltsfinanzierungsgesetz\u201c vom Bundeskabinett beschlossen<\/h3><p class=\"western\">Die Bundesregierung hat am 08.01.2024 das \u201eZweite Haushaltsfinanzierungsgesetz\u201c auf den Weg gebracht. Es enth\u00e4lt folgende Regelungen:<\/p><ul><li><p class=\"liste\">Die derzeit geltenden S\u00e4tze der Luftverkehrsteuer werden zum 01.05.2024 erh\u00f6ht.<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil flie\u00dft an den Bundeshaushalt.<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">Die Steuerbeg\u00fcnstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 01.03.2024 und entf\u00e4llt ab 2026 vollst\u00e4ndig.<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">In der Grundsicherung werden Regelungen f\u00fcr diejenigen Arbeitsuchenden versch\u00e4rft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.<\/p><\/li><li><p class=\"liste\">Der B\u00fcrgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize f\u00fcr berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungspr\u00e4mie bleiben erhalten.<\/p><\/li><\/ul><p class=\"western\">Weitere Ma\u00dfnahmen, die keiner Gesetzes\u00e4nderung bed\u00fcrfen, will die Bundesregierung direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen.<\/p><p class=\"western\">F\u00fcr B\u00fcrger soll der Haushalt 2024 Entlastungen im Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro bringen. Seit Jahresanfang gilt die <b>zweite Stufe des<\/b> <b>Inflationsausgleichsgesetzes<\/b>. Damit steigen die steuerlichen Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Erwachsene und Kinder und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst.<\/p><p class=\"western\">Nach weiteren Beratungen soll in der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat k\u00f6nnte in seiner Sitzung am 02.02.2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschlie\u00dfen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Monatsinformation &#8211; Februar 2024 F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Winterdienst auf \u00f6ffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar Hausbesitzer sind in vielen St\u00e4dten und Gemeinden verpflichtet, den Gehsteig im Winter schnee- und eisfrei zu halten. Bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbeg\u00fcnstigungen f\u00fcr Winterdienst- bzw. Schneer\u00e4umkosten betreffend \u00f6ffentliche Gehwege mit der Begr\u00fcndung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundst\u00fcck ausgef\u00fchrt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":394,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2026","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2026","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2026"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2026\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2046,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2026\/revisions\/2046"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/394"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2026"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}