{"id":2170,"date":"2024-04-08T10:44:36","date_gmt":"2024-04-08T08:44:36","guid":{"rendered":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/?page_id=2170"},"modified":"2024-04-08T10:51:38","modified_gmt":"2024-04-08T08:51:38","slug":"april-2024","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/aktuell\/april-2024\/","title":{"rendered":"April 2024"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2170\" class=\"elementor elementor-2170\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-dce-background-color=\"#f4f7fc\" data-dce-background-overlay-color=\"#000000\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3a3da6f3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3a3da6f3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1cf70203\" data-id=\"1cf70203\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-2eebdb59 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2eebdb59\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-115b2217\" data-id=\"115b2217\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c25c929 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c25c929\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Monatsinformation - April 2024<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5ca28025 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5ca28025\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\"><i>F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige <\/i><\/span><\/h2>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Aufwendungen f\u00fcr Kleidung und Mode-Accessoires einer Influencerin keine Betriebsausgaben<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Eine Influencerin betrieb auf verschiedenen Social-Media-Kan\u00e4len und \u00fcber eine Website einen Mode- und Lifestyleblog und erstellte hierzu Fotos und Stories. Zus\u00e4tzlich zu den Produkten, die sie im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit von verschiedenen Firmen erhalten hatte, um sie zu bewerben, erwarb sie diverse Kleidungsst\u00fccke und Accessoires wie z. B. Handtaschen namhafter Marken. Sie machte die Aufwendungen f\u00fcr diese Kleidungsst\u00fccke und Accessoires als Betriebsausgaben bei ihrer gewerblichen T\u00e4tigkeit als Influencerin geltend. Das Finanzamt verwehrte den Betriebsausgabenabzug mit der Begr\u00fcndung, dass s\u00e4mtliche Gegenst\u00e4nde durch die Influencerin auch privat genutzt werden k\u00f6nnten und eine Abgrenzung der privaten zur betrieblichen Sph\u00e4re nicht m\u00f6glich sei. Insbesondere habe sie nicht dargelegt, in welchem Umfang sie die Kleidungsst\u00fccke und Accessoires jeweils f\u00fcr private oder betriebliche Zwecke genutzt habe.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die hiergegen erhobene Klage blieb vor dem Nieders\u00e4chsischen Finanzgericht erfolglos. Bei gew\u00f6hnlicher b\u00fcrgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires ist eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sph\u00e4re nicht m\u00f6glich. Allein die naheliegende M\u00f6glichkeit der privaten Nutzung von b\u00fcrgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires f\u00fchrt dazu, dass eine steuerliche Ber\u00fccksichtigung ausgeschlossen ist. Des Weiteren handelt es sich bei den erworbenen Gegenst\u00e4nden nicht um typische Berufskleidung, f\u00fcr die ein Betriebsausgabenabzug m\u00f6glich ist.<\/span><\/p>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Keine doppelte Haushaltsf\u00fchrung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte von etwa einer Stunde<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer war bei einer etwa 30 km entfernt ans\u00e4ssigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Finanzgericht M\u00fcnster gab der Finanzbeh\u00f6rde Recht, bei den Eink\u00fcnften aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit eines klagenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers zus\u00e4tzliche Werbungskosten f\u00fcr die geltend gemachte doppelte Haushaltsf\u00fchrung nicht zu ber\u00fccksichtigen. Der Ort des eigenen Hausstands und der Besch\u00e4ftigungsort des Kl\u00e4gers fallen im Streitfall nicht auseinander, denn der Kl\u00e4ger kann seine erste T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte von seinem ca. 30 km entfernten Hausstand aus mit dem Pkw ausweislich des Google Maps-Routenplaners im Berufsverkehr innerhalb von 50 bis 55 Minuten erreichen. Da die \u00fcblichen Wegezeiten ma\u00dfgeblich sind, ist nicht darauf abzustellen, dass die Fahrzeit nach Angaben des Kl\u00e4gers aufgrund von Baustellen zeitweise im Einzelfall l\u00e4nger gedauert haben sollte. Au\u00dferhalb des Berufsverkehrs betr\u00e4gt die Fahrzeit ausweislich Google Maps lediglich ca. 30 Minuten.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Darauf, dass diese Strecke bei Nutzung \u00f6ffentlicher Verkehrsmittel ausweislich Google Maps durchschnittlich eine Fahrtzeit von ca. 1,5 Stunden (einschlie\u00dflich Fu\u00dfwege zur Bushaltestelle sowie Umstiegs- und Wartezeiten) aufweist (nach Angaben des Kl\u00e4gers zwei Stunden), kommt es schon deshalb nicht an, weil der Kl\u00e4ger nicht nachvollziehbar dargelegt hat, dass er die Strecke, w\u00e4re er sie arbeitst\u00e4glich gefahren, mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln zur\u00fcckgelegt hat. So hat der Kl\u00e4ger im Streitjahr sowohl s\u00e4mtliche durchgef\u00fchrten Fahrten zwischen seinen Wohnungen als auch alle Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsst\u00e4tte tats\u00e4chlich mit dem Pkw zur\u00fcckgelegt. <\/span><\/p>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ordnungsgem\u00e4\u00df gef\u00fchrtes elektronisches Fahrtenbuch: Erfordernis der &#8222;\u00e4u\u00dferen geschlossenen Form&#8220; und &#8222;zeitnahe&#8220; F\u00fchrung<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Finanzgericht D\u00fcsseldorf hat festgestellt, dass ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch nur dann eine <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>\u00e4u\u00dfere geschlossene Form<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> aufweist, wenn nachtr\u00e4gliche Ver\u00e4nderungen an den zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt werden und bereits bei gew\u00f6hnlicher Einsichtnahme in das elektronische Fahrtenbuch erkennbar sind. Alle erforderlichen Angaben m\u00fcssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen; ein Verweis auf erg\u00e4nzende Unterlagen ist nur zul\u00e4ssig, wenn der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Finanzgericht f\u00fchrt weiter aus, dass eine <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>zeitnahe<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> F\u00fchrung vorliegt, wenn der Nutzer des Fahrzeugs die Eintragungen im Anschluss an die betreffenden Fahrten vornimmt. Wann die Eintragungen im Streitfall konkret erfolgt sind, l\u00e4sst sich hier mangels Vorlage der Protokolldateien nicht feststellen. Ob bereits dieser Umstand ausreicht, um dem Fahrtenbuch die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit abzuerkennen, bedarf keiner abschlie\u00dfenden Entscheidung. Denn die Kl\u00e4gerin hat selbst einger\u00e4umt, dass die Eintragungen in das elektronische Fahrtenbuch geb\u00fcndelt &#8211; \u00fcblicherweise nach jedem Tankvorgang &#8211; vorgenommen worden sind und die Fahrten in der Zwischenzeit lediglich auf Notizzetteln festgehalten werden. Abgesehen davon, dass diese Ursprungsaufzeichnungen vernichtet wurden und sich infolgedessen nicht feststellen l\u00e4sst, ob die Notizzettel alle f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Fahrtenbuchf\u00fchrung ben\u00f6tigten Angaben (einschlie\u00dflich km-Stand am Anfang und Ende der Fahrt, Fahrtziel und Fahrtzweck) enthielten, wird die geb\u00fcndelte Eintragung der Fahrten mehrerer Tage bzw. sogar Wochen nicht den an ein ordnungsgem\u00e4\u00dfes Fahrtenbuch zu stellenden Anforderungen gerecht. Selbst nach eigenem Vortrag der Kl\u00e4gerin erfolgten die Eintragungen nur unregelm\u00e4\u00dfig, wobei &#8211; wenn man auf die Daten der Tankvorg\u00e4nge abstellt &#8211; zwischen einzelnen Eintragungen auch zwei oder mehr Wochen liegen konnten. Bei derartigen Abst\u00e4nden ist nicht mehr gew\u00e4hrleistet, dass alle Fahrten zutreffend erfasst sind. Dies gilt im Streitfall umso mehr, weil zwischendurch nur \u201eNotizzettel\u201c gef\u00fchrt worden sein sollen und bei losen Zetteln stets die Gefahr besteht, dass diese verloren gehen. <\/span><\/p>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Kein Anspruch auf Pflegepauschbetrag bei nur geringf\u00fcgigen Pflegeleistungen<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein Sohn besuchte seine pflegebed\u00fcrftige Mutter (Pflegestufe III) f\u00fcnfmal im Jahr f\u00fcr mehrere Tage in einer Einrichtung des betreuten Wohnens und half in dieser Zeit bei der K\u00f6rperpflege, beim An- und Ausziehen, bei den Mahlzeiten und beim Verlassen der Wohnung. Au\u00dferdem unterst\u00fctzte er seine Mutter in organisatorischen Dingen. Das Finanzamt versagte einen Pflegepauschbetrag von 1.100 Euro, weil die Pflege nicht \u00fcber das bei Familienbesuchen \u00dcbliche hinausgehe.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das S\u00e4chsische Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht: F\u00fcr die Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages nach \u00a7 33b Abs. 6 EStG m\u00fcsse die Pflegedauer mindestens 10 % des pflegerischen Zeitaufwandes betragen, um einen Abzug als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung zu rechtfertigen. Andernfalls k\u00f6nnten in vielen F\u00e4llen Familienbesuche, die mit Hilfeleistungen im Haushalt verbunden seien, als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung ber\u00fccksichtigt werden. Dies sei nicht Intention des Gesetzgebers.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr Umsatzsteuerpflichtige<\/span><\/h2>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Zuordnungsentscheidung f\u00fcr Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein Steuerpflichtiger hat seine Entscheidung, die Photovoltaikanlage dem Unternehmensverm\u00f6gen zuzuordnen, durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in seiner eingereichten Umsatzsteuererkl\u00e4rung hinreichend dokumentiert. <\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">So entschied das Finanzgericht K\u00f6ln. Denn die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs ist ein gewichtiges &#8211; und auch ausreichendes \u2013 Indiz f\u00fcr die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmensverm\u00f6gen. Dem steht nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat. Eine <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>\u201ezeitnahe\u201d Dokumentation<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn diese bis zur gesetzlichen Abgabefrist f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen erfolgt ist. Die f\u00fcr beratene Steuerpflichtige ma\u00dfgebende Abgabefrist ist auch f\u00fcr die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung ma\u00dfgebend.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr Erbschaftsteuerpflichtige<\/span><\/h2>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die Auswirkungen eines \u201eBerliner Testaments\u201c im Erbschaftsteuerrecht<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das sog. <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Berliner Testament<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> bezeichnet eine testamentarische Regelung, bei der Ehegatten sich gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tode des Letztversterbenden Erben werden. Diese doch recht verbreitete Testiermethode bevorzugt in erster Linie finanziell den jeweiligen Ehepartner und verweist Kinder auf die Gro\u00dfz\u00fcgigkeit des zun\u00e4chst \u00fcberlebenden Elternteils durch evtl. Schenkungen. In vielen F\u00e4llen wird aber der Fiskus dadurch mit einer h\u00f6heren Erbschaftsteuer beg\u00fcnstigt. Wird Verm\u00f6gen innerhalb der engsten Familie vererbt, dann werden die den Kindern zustehenden Freibetr\u00e4ge (je 400.000 Euro pro Kind) im ersten Todesfall nicht genutzt und evtl. ergibt sich auch eine h\u00f6here Erbschaftsteuer durch einen h\u00f6heren Steuersatz.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #005187;\"><span style=\"font-family: Segoe UI Semibold, serif;\">Beispiel 1:<\/span><\/span><\/p>\n<p lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Unterstellt man in einem Erbfall ein Verm\u00f6gen des Ehemannes von 2 Mio. Euro und der Ehefrau von 0,5 Mio. Euro sowie G\u00fctertrennung, dann f\u00e4llt beim Tode des Ehemannes eine Erbschaftsteuer von 19 % auf 1,5 Mio. Euro = 285.000 Euro an. Beim Versterben der Ehefrau und bis auf die Erbschaftsteuerzahlung unver\u00e4ndertem Verm\u00f6gen sind je Kind dann weitere 19 % auf 707.500 Euro = 134.425 Euro f\u00e4llig. Tritt dieser Todesfall innerhalb von z. B. 5 Jahren nach dem Versterben des Ehemanns ein, wird der vom Vater stammende Verm\u00f6gensanteil mehrfach vererbt und den Kindern steht eine Erm\u00e4\u00dfigung von 30 % der auf dieses Verm\u00f6gen entfallenden Steuer zu = rd. 36.400 Euro (\u00a7 27 ErbStG). Damit sind dann f\u00fcr das Vererben insgesamt 482.050 Euro zu zahlen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #005187;\"><span style=\"font-family: Segoe UI Semibold, serif;\">Beispiel 2:<\/span><\/span><\/p>\n<p lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Bei gleichen Verm\u00f6genswerten und der gesetzlichen Erbfolge (im ersten Erbfall: Ehefrau und Kinder je 1\/3) sowie dem Versterben des Ehepaares ebenfalls innerhalb von 5 Jahren k\u00f6nnen alle Freibetr\u00e4ge ausgenutzt werden und die Gesamtsteuer verringert sich auf 105.000 Euro. Die Steuerbelastung kann aber auch dadurch wesentlich verringert werden, dass den Kindern im ersten Todesfall ein Verm\u00e4chtnis von je 400.000 Euro ausgesetzt wird, die Kinder den Pflichtteil nach ihrem Vater verlangen, evtl. begrenzt auf die H\u00f6he des Freibetrags, oder den Kindern eine Schenkung vom Vater in H\u00f6he von 400.000 Euro gew\u00e4hrt wird. In diesen Variationen verringert sich die Gesamtsteuer auf 220.000 Euro. F\u00fcr die Geltendmachung des Pflichtteils ist die Verj\u00e4hrungsfrist von 3 Jahren (gem. \u00a7 2332 BGB) zu beachten.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk161997353\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Arbeitsrecht<\/span><\/h2>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Beweiswert von Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunf\u00e4higkeitsbescheinigungen ersch\u00fcttert sein kann, wenn der arbeitsunf\u00e4hige Arbeitnehmer nach Zugang der K\u00fcndigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der K\u00fcndigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eine neue Besch\u00e4ftigung aufnimmt.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Gesetzgebung<\/span><\/h2>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Einstufung von Unternehmen in Gr\u00f6\u00dfenklassen anhand der neuen Schwellenwerte<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Mit einem \u00c4nderungsvorschlag vom 22.12.2023 legt das Bundesjustizministerium (BMJ) dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Bemerkenswert<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> an diesem \u00c4nderungsvorschlag ist die Begr\u00fcndung zu Artikel 7 (\u00c4nderung des Handelsgesetzbuchs). Die <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Schwellenwerte<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">, deren Anhebung vorgeschlagen wird, liegen an den \u00dcberg\u00e4ngen von der Kleinstkapitalgesellschaft zur kleinen Kapitalgesellschaft, von der kleinen zur mittelgro\u00dfen Kapitalgesellschaft und von der mittelgro\u00dfen zur gro\u00dfen Kapitalgesellschaft. Sie betreffen ferner die gr\u00f6\u00dfenabh\u00e4ngige Befreiung eines Mutterunternehmens von der <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Pflicht zur <\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts. Neben Kapitalgesellschaften gelten die Schwellenwerte auch f\u00fcr <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>haftungsbeschr\u00e4nkte Personenhandelsgesellschaften<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> (\u00a7 264a Abs. 1 HGB) und f\u00fcr <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Genossenschaften<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> (\u00a7 336 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB).<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Bei der Einstufung von Unternehmen in Gr\u00f6\u00dfenklassen anhand der neuen Schwellenwerte ist stets auf zwei aufeinander folgende Gesch\u00e4ftsjahre abzustellen. Dies ergibt sich in den F\u00e4llen des \u00a7 267 Abs. 1 und 2 und des \u00a7 267a HGB-E aus der direkt bzw. entsprechend geltenden Bestimmung des \u00a7 267 Abs. 4 HGB und, in den F\u00e4llen des \u00a7 293 Abs. 1 Satz 1 HGB-E, aus dessen Wortlaut (\u201eam Abschlu\u00dfstichtag \u2026 und am vorhergehenden Abschlu\u00dfstichtag\u201c). Das bedeutet, dass bei der Einstufung die Bilanzsumme und die Umsatzerl\u00f6se nicht nur des Gesch\u00e4ftsjahres, um dessen Jahres- und Konzernabschl\u00fcsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte es geht, sondern zumindest auch des Vorjahres zu betrachten sind. Entsprechend der Praxis bei fr\u00fcheren Anhebungen der Schwellenwerte werden bei dieser Betrachtung die neuen Schwellenwerte r\u00fcckbezogen. Eine Kapitalgesellschaft w\u00e4re damit zum Abschlussstichtag 31.12.2024 auch dann als klein anzusehen, wenn sie zu diesem Stichtag und zum 31.12.2023 oder zum 31.12.2023 und zum 31.12.2022 zwei der drei Merkmale des \u00a7 267 Abs. 1 HGB-E in der ge\u00e4nderten Fassung (Bilanzsumme 7.500.000 Euro, Umsatzerl\u00f6se 15.000.000 Euro, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) nicht \u00fcberschritten hat.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Fraglich bleibt, wie f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Schwellenwerte f\u00fcr die Abschl\u00fcsse zum 31.12.2022 zu verfahren ist. Wenn n\u00e4mlich die neuen Voraussetzungen bei der ausgef\u00fchrten Pr\u00fcfung schon f\u00fcr den Stichtag 31.12.2022 gelten, m\u00fcssten die neuen Schwellenwerte auch f\u00fcr die Pr\u00fcfung des Stichtags 31.12.2022, also auch zum 31.12.2021 und zum 31.12.2020. Bei Annahme dieser Voraussetzungen w\u00e4re z. B. eine Kapitalgesellschaft zum 31.12.2022 &#8211; nach alten Schwellenwerten als mittelgro\u00df einzuordnen &#8211; weiterhin eine kleine Kapitalgesellschaft.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die Beantwortung dieser Frage steht noch an, da dies f\u00fcr viele Gesellschaften von gro\u00dfer Relevanz ist, da dann keine Pr\u00fcfungspflicht besteht.<\/span><\/p>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Regierungsentwurf des Vierten B\u00fcrokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) ver\u00f6ffentlicht<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk161404193\"><\/a> <span lang=\"de-DE\">Im Anschluss an die Sitzung des Bundeskabinetts am 13.03.2024 wurde der Regierungsentwurf (RegE) des BEG IV ver\u00f6ffentlicht. Im Vergleich zum Referentenentwurf (RefE) hat sich das Entlastungspotenzial des Gesetzentwurfs erh\u00f6ht:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">F\u00fcr B\u00fcrger: 3,7 Mio. Euro (bislang 3,5 Mio. Euro).<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">F\u00fcr die Wirtschaft: 944,4 Mio. Euro (bislang 682 Mio. Euro).<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">F\u00fcr die Verwaltung: 73,7 Mio. Euro (bislang 33,9 Mio. Euro).<\/span><\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein Gro\u00dfteil der hinzugekommenen Entlastungen ist auf sozialversicherungsrechtliche Regelungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. <\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Weitere relevante Punkte aus dem RegE sind:<\/span><\/p>\n<ul>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">Keine \u00c4nderung im Vergleich zum RefE bei den Aufbewahrungsfristen: weiterhin Reduzierung von 10 auf 8 Jahre f\u00fcr Buchungsbelege und Rechnungen, jedoch weiterhin ohne Ausweitung auf andere (steuerstrafrechtliche) Normen oder zeitlichen Gleichlauf aller Aufbewahrungsfristen.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">Anhebung der Schwelle monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung von bislang 7.500 Euro auf 9.000 Euro zur Entlastung der Unternehmer von B\u00fcrokratiekosten ab 01.01.2025.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">\u00c4nderung bei Erteilung eines Arbeitszeugnisses im Vergleich zum RefE: Anstelle der vorgesehenen uneingeschr\u00e4nkten Streichung des Verbots der Erteilung in elektronischer Form, wird nun die elektronische Form nur mit Einwilligung des Verpflichteten und des Arbeitnehmers zugelassen.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p class=\"liste-western\"><span style=\"font-size: small;\">F\u00fcr die Ank\u00fcndigung eines Arbeitnehmers, Pflegezeit oder Familienpflegezeit nehmen zu wollen, reicht k\u00fcnftig die Textform (bislang Schriftform mit Unterschrift) aus.<\/span><\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein genauer Zeitplan des weiteren Gesetzgebungsverfahrens ist derzeit noch nicht bekannt.<\/span><\/p>\n<h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Gesetzliche Neuregelungen im April 2024<\/span><\/h3>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ab April 2024 steigt die vor\u00fcbergehend auf sieben Prozent gesenkte Mehrwertsteuer auf <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Gas und Fernw\u00e4rme<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> wieder auf die <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>normalen 19 Prozent<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> an. Bereits zum 01.01.2024 <a class=\"western\" href=\"https:\/\/www.biallo.de\/verbraucherschutz\/news\/geld-2024-neue-regelungen-und-auswirkung\/#strom--und-gaspreisbremse-f%C3%A4llt-weg\" target=\"_self\">war die Strom- und Gaspreisbremse weggefallen<\/a>. <\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Bisher lag die <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Einkommensgrenze<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">, die den Anspruch auf <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Elterngeld<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> begr\u00fcndet, f\u00fcr Ehepaare bei 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Bei Nachwuchs, der nach dem 01.04.2024 geboren wird, sinkt die Einkommensgrenze auf <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>200.000 Euro<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist diese Grenze auch f\u00fcr <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Alleinerziehende<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> geplant (bisher 250.00 Euro). Ab April 2025 soll es eine weitere Senkung der Einkommensgrenze f\u00fcr Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro geben.<\/span><\/p>\n<p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Qualifizierungsgeld<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> ist eine <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>neue F\u00f6rderung<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">, die von Arbeitgebern ab sofort f\u00fcr Besch\u00e4ftigte beantragt werden kann. Man erh\u00e4lt es aber fr\u00fchestens ab dem 01.04.2024. <\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Monatsinformation &#8211; April 2024 F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Aufwendungen f\u00fcr Kleidung und Mode-Accessoires einer Influencerin keine Betriebsausgaben Eine Influencerin betrieb auf verschiedenen Social-Media-Kan\u00e4len und \u00fcber eine Website einen Mode- und Lifestyleblog und erstellte hierzu Fotos und Stories. 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