{"id":2212,"date":"2024-04-24T10:56:48","date_gmt":"2024-04-24T08:56:48","guid":{"rendered":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/?page_id=2212"},"modified":"2024-04-24T11:17:26","modified_gmt":"2024-04-24T09:17:26","slug":"mai-2024","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borowka-steuerberatung.com\/pl\/aktuell\/mai-2024\/","title":{"rendered":"Mai 2024"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2212\" class=\"elementor elementor-2212\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section data-dce-background-color=\"#f4f7fc\" data-dce-background-overlay-color=\"#000000\" class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-3a3da6f3 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3a3da6f3\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-1cf70203\" data-id=\"1cf70203\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-2eebdb59 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2eebdb59\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-115b2217\" data-id=\"115b2217\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c25c929 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c25c929\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Monatsinformation - Mai 2024<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5ca28025 elementor-widget__width-initial elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5ca28025\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Zweitwohnungsteuer sind Kosten der Unterkunft f\u00fcr doppelte Haushaltsf\u00fchrung &#8211; Bei Aussch\u00f6pfung des H\u00f6chstbetrags nicht zus\u00e4tzlich als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die Kl\u00e4gerin hatte an ihrem T\u00e4tigkeitsort M\u00fcnchen eine Zweitwohnung angemietet. Die hierf\u00fcr in den Streitjahren entrichtete Zweitwohnungsteuer in H\u00f6he von 896 Euro bzw. 1.157 Euro machte sie neben weiteren Kosten f\u00fcr die Wohnung in H\u00f6he von jeweils mehr als 12.000 Euro als Aufwendungen f\u00fcr ihre doppelte Haushaltsf\u00fchrung geltend. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigte die Aufwendungen jeweils nur mit dem H\u00f6chstabzugsbetrag von 12.000 Euro pro Jahr. <\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Der Bundesfinanzhof hielt dies f\u00fcr rechtm\u00e4\u00dfig. Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die bei einer doppelten Haushaltsf\u00fchrung als Werbungskosten zu ber\u00fccksichtigen sind, z\u00e4hlen u. a. die notwendigen Kosten f\u00fcr die Nutzung der Unterkunft am Besch\u00e4ftigungsort. Diese k\u00f6nnen ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nur bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 1.000 Euro pro Monat abgezogen werden. Die Zweitwohnungsteuer ist als Unterkunftskosten in diesem Sinne zu beurteilen. Diese stellt eine unmittelbar mit dem tats\u00e4chlichen Mietaufwand f\u00fcr die Zweitwohnung verbundene zus\u00e4tzliche finanzielle Belastung f\u00fcr das Innehaben und die damit regelm\u00e4\u00dfig einhergehende Nutzung der Zweitwohnung dar. <\/span><\/p><p><span style=\"color: #005187;\"><span style=\"font-family: Segoe UI Semibold, serif;\">Hinweis<\/span><\/span><\/p><p lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Wenn der H\u00f6chstbetrag bereits ausgesch\u00f6pft ist, darf dieser Aufwand aber nicht zus\u00e4tzlich als Werbungskosten abgezogen werden.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164335843\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen k\u00f6nnen. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schulgeld f\u00fcr Privatschulen teilweise als <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Sonderausgabe<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> abzugsf\u00e4hig ist. Das Gesetz sieht diese Verg\u00fcnstigung f\u00fcr den Besuch von Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft oder f\u00fcr \u00fcberwiegend privat finanzierte Schulen vor. Bei den hierunter zu ber\u00fccksichtigenden Schulen handelt es sich um alle Einrichtungen, die zu einem <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>staatlich anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsschulabschluss<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> f\u00fchren oder darauf vorbereiten. Die bekanntesten davon in Deutschland sind die Waldorfschulen und Montessori-Schulen, aber auch Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen, die Kurse zur Vorbereitung auf den Erwerb s\u00e4mtlicher Schulabschl\u00fcsse anbieten, fallen darunter, wenn der Unterricht den Stoff der ma\u00dfgeblichen Pr\u00fcfungsordnungen vermitteln soll.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Auch vergleichbare Schulen in anderen EU\/EWR-L\u00e4ndern geh\u00f6ren dazu. Deshalb geh\u00f6ren die ber\u00fchmten Privatschulen in der Schweiz oder in Gro\u00dfbritannien nicht zu den beg\u00fcnstigten Einrichtungen. Eine Ausnahme bilden aber deutsche Schulen im Ausland, wenn sie nach einem in Deutschland staatlich anerkannten Lehrplan unterrichten. Nicht unter diese Vorschrift fallen Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse, ebenfalls nicht beg\u00fcnstigt sind Hochschulen, Fachhochschulen und entsprechende EU\/EWR-Einrichtungen. Der Nachweis f\u00fcr Auslandsschulen muss durch den Steuerpflichtigen erbracht werden (inkl. evtl. \u00dcbersetzung in die deutsche Sprache).<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Zu den beg\u00fcnstigten Kosten rechnen <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>nur die Betr\u00e4ge f\u00fcr den Schulunterricht. <\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">Unterbringungskosten sowie Verpflegungs- und Betreuungsaufwendungen sind kein Schulgeld. Auch besondere Kosten, die beim Besuch \u00f6ffentlicher Schulen extra zu bezahlen w\u00e4ren (Schulb\u00fccher, Klassenausfl\u00fcge oder zus\u00e4tzlicher Musikunterricht), fallen nicht unter das Schulgeld. Der j\u00e4hrliche H\u00f6chstbetrag des Abzugs betr\u00e4gt <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>5.000 Euro<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> je Kind und je Kalenderjahr &#8211; ohne R\u00fccksicht auf den Zeitraum des Schulbesuchs im Jahr &#8211; f\u00fcr beide Elternteile zusammen. Im Falle von Einzelveranlagungen kann die Aufteilung gew\u00e4hlt werden, ansonsten erfolgt sie mit je 50 %. Der Abzugsbetrag errechnet sich aus <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>30 %<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> der angefallenen Kosten.<\/span><\/p><p><a name=\"_Hlk164324513\"><\/a> <span style=\"color: #005187;\"><span style=\"font-family: Segoe UI Semibold, serif;\">Hinweis<\/span><\/span><\/p><p lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Um das Schulgeld als Sonderausgabe geltend machen zu k\u00f6nnen, muss f\u00fcr das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr Umsatzsteuerpflichtige<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164335860\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei umsatzsteuerfreier Wohnungsvermietung<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Eine Vermieterin vermietete ein Haus mit zwei Wohnungen zu Wohnzwecken. Die Miete \u00fcber eine Wohnung setzte sich aus der Grundmiete, den &#8222;kalten&#8220; Betriebskosten sowie den Heizungsbetriebs-kosten zusammen. Im September 2016 installierte die Kl\u00e4gerin als Ersatz f\u00fcr die bisherige Anlage eine neue Kessel- und Heizungsanlage f\u00fcr die ver-mieteten Wohnungen. F\u00fcr jede Wohnung wurden eigene Einzelz\u00e4hler zur Erfassung der W\u00e4rmemengen installiert und die Mieter erhielten die M\u00f6glichkeit, die Heizungs- und Wassertemperaturen individuell zu regulieren. Die Kl\u00e4gerin gab ab Oktober 2016 Umsatzsteuervoranmeldungen ab, mit denen sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtete, steuerpflichtige Ums\u00e4tze zu 19 % aus den Energielieferungen an die Mieter angab und die Vorsteuern aus der Rechnung \u00fcber die Installation der Heizungsanlage sowie den Gaslieferungen geltend machte, was im Ergebnis zu Erstattungsbetr\u00e4gen f\u00fchrte. Das Finanzamt setzte demgegen\u00fcber die Umsatzsteuervorauszahlungen f\u00fcr Oktober bis Dezember 2016 auf jeweils 0 Euro fest, weil die Energielieferungen an die Mieter unselbstst\u00e4ndige Nebenleistungen zu der steuerfreien Wohnungsvermietung darstellten. Die Klage hatte vor dem Finanzgericht M\u00fcnster Erfolg.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Der Bundesfinanzhof teilte die Auffassung des Finanzgerichts jedoch nicht. Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, da Erwerb und Installation der Heizungsanlage in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der steuerfreien Vermietung standen. Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch auch die Versorgung mit W\u00e4rme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters f\u00fcr eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat. Dies trifft auf den Streitfall zu, da die Kosten f\u00fcr Erwerb und Installation der Heizungsanlage vom Mieter nicht neben der Miete gesondert nach \u00a7 556 BGB als Betriebskosten zu tragen waren.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164335878\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob Widerrufserkl\u00e4rungen von Lieferanten als R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung (hier: Besteuerung von Ums\u00e4tzen mit Anlagegold) ausgelegt werden k\u00f6nnen. Fraglich erschien bzgl. des Vorsteuerabzugs aus widerrufenen Gutschriften, ob die Widerspr\u00fcche von Lieferanten zu Gutschriften aufgrund einer zeitlich vorausgegangenen Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz bei der Kl\u00e4gerin f\u00fcr diese keine steuerrechtliche Auswirkung haben, sondern lediglich bei der \u00fcbernehmenden Gesellschaft.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ab der Eintragung einer Ausgliederung im Handelsregister muss der Widerspruch gegen eine Gutschrift, die auf einem von der Ausgliederung umfassten Vertrag beruht, dem \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4ger gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. <\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Wenn ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichte, dass er dem Leistungsempf\u00e4nger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch r\u00fcckg\u00e4ngig machen, dass er dem \u00fcbernehmenden Rechtstr\u00e4ger als Leistungsempf\u00e4nger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt. Das Finanzgericht hat im Streitfall zu Unrecht die Widerspr\u00fcche gegen die Gutschriften als wirksam angesehen. Die Vorentscheidung ist deshalb aufzuheben.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk161312039\"><\/a><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr Erbschaftsteuerpflichtige<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164335904\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Verm\u00e4chtnisschuld bei &#8222;Jastrowscher Klausel&#8220; im Berliner Testament<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Setzen Ehegatten sich in einem \u201eBerliner Testament\u201c gegenseitig als Alleinerben ein und gew\u00e4hren denjenigen Kindern ein betagtes Verm\u00e4chtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der \u00fcberlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Verm\u00e4chtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Verm\u00e4chtnis noch nicht f\u00e4llig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Verm\u00e4chtnisses bei dem Tod des l\u00e4nger lebenden Ehegatten zu versteuern. Ist das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe nach dem l\u00e4nger lebenden Ehegatten geworden, kann es bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs von dem \u00fcberlebenden Ehegatten die dann f\u00e4llig gewordene Verm\u00e4chtnisverbindlichkeit nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen. <\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164335921\"><\/a><span lang=\"de-DE\">F\u00fcr K\u00f6rperschaftsteuerpflichtige<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Aufwendungen einer GmbH f\u00fcr private Interessen ihres Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Wenn eine Kapitalgesellschaft auch private Interessen ihres Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ber\u00fchrende Aufwendungen finanziert, ist die f\u00fcr eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung ausreichende private Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis regelm\u00e4\u00dfig gegeben, wenn bei vergleichbaren Aufwendungen eines sonstigen Unternehmers \u00a7 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (nicht abzugsf\u00e4hige Ausgaben) in Verbindung mit \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. (nicht abzugsf\u00e4hige Betriebsausgaben &#8211; \u00c4hnliche Zwecke) eingreift. Aufgrund der privaten Konsumn\u00e4he eines TV-Abonnements mit gemischtem Programmzuschnitt ist nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg im Rahmen der Pr\u00fcfung einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung die Veranlassung durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis nur zu verneinen, wenn sich &#8211; etwa durch den Zuschnitt des konkreten TV-Abonnements &#8211; eine (nahezu) ausschlie\u00dfliche betriebliche Veranlassung der Aufwendungen feststellen l\u00e4sst. <\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist auch davon \u00fcberzeugt, dass die Motivation des Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers, einen in seinem Komfort und seiner Fortbewegungsfunktion im Vergleich zu modernen Fahrzeugen deutlich eingeschr\u00e4nkten Oldtimer als Dienstwagen zu fahren, in erheblichem Umfang dem privaten Interesse an einer PS-affinen Freizeitgestaltung und an einer Repr\u00e4sentation seiner Automobil- und Verkehrsbranchenn\u00e4he durch das Fahren eines solchen Fahrzeugs geschuldet war. Aufwendungen f\u00fcr Leasingraten und Instandhaltung konnten daher nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. <\/span><\/p><p><span style=\"color: #005187;\"><span style=\"font-family: Segoe UI Semibold, serif;\">Hinweis<\/span><\/span><\/p><p lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Der Bundesfinanzhof hat bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen f\u00fcr Oldtimer unter diese \u201e\u00e4hnlichen Zwecke\u201d fallen k\u00f6nnen. Insbesondere, wenn sie wenig bewegt werden, weil sie eine \u00e4hnliche N\u00e4he zur privaten Lebensf\u00fchrung aufweisen wie die \u00fcbrigen in \u00a7 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenst\u00e4nde.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336095\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Ungekl\u00e4rte Verm\u00f6genszuw\u00e4chse beim Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer &#8211; Vorliegen einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung?<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die fehlende Aufkl\u00e4rung der Herkunft von beim Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer festgestellten ungekl\u00e4rten Verm\u00f6genszuw\u00e4chsen kann regelm\u00e4\u00dfig nur diesem in seiner Person angelastet werden und bei ihm zu entsprechenden Schlussfolgerungen f\u00fchren. So entschied das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches vergleichbar mit einem Girokonto bei einer Bank gef\u00fchrt wird. Aus hohen Bar-R\u00fcckf\u00fchrungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jedoch regelm\u00e4\u00dfig nicht gefolgert werden, dass die Kapitalgesellschaft zus\u00e4tzliche Betriebseinnahmen in H\u00f6he der R\u00fcckf\u00fchrungen erzielt hat. <\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das Finanzamt tr\u00e4gt die Beweislast (objektive Feststellungslast) f\u00fcr das Vorliegen einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Verfahrensrecht<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336206\"><\/a><a name=\"_Hlk161323787\"><\/a> <span lang=\"de-DE\">Ansatz einer erst zu Beginn des Folgejahres angemeldeten Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Betriebsausgabe<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Dauerfristverl\u00e4ngerung, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung ermittelt, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung f\u00fcr den Voranmeldungszeitraum November des Jahres 01 erst am 10. Januar des Jahres 02 anmeldet und der Zahlbetrag am 16. Januar des Jahres 02 mittels Lastschrift eingezogen wird, ist die Zahlung im Jahre 02 geleistet und in diesem Jahr als Betriebsausgabe abziehbar. So entschied das Finanzgericht K\u00f6ln.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336381\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Zu erstattende Umsatzsteuer bei R\u00fcckabwicklung sog. Bautr\u00e4gerf\u00e4lle &#8211; Zinsberechnung bei ge\u00e4nderten Steuerfestsetzungen<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Wenn eine Steuerfestsetzung ge\u00e4ndert wird, ist auch die entsprechende Zinsfestsetzung zu \u00e4ndern, wobei f\u00fcr die Zinsberechnung die Differenz zwischen der nunmehr und der bisher festgesetzten Steuer, jeweils vermindert um anzurechnende Steuerabzugsbetr\u00e4ge, ma\u00dfgeblich ist. So entschied das Finanzgericht K\u00f6ln.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164324606\"><\/a> <span lang=\"de-DE\">Wenn sich durch die \u00c4nderung eines Ausgangssteuerbescheids auf Grund der erstmaligen Erfassung von Besteuerungsgrundlagen eine Mehrsteuer ergibt, die der Steuerpflichtige sogleich tilgt und diese neue Festsetzung zu Gunsten des Steuerpflichtigen ge\u00e4ndert wird, weil Besteuerungsgrundlagen wegfallen, die bereits im Ausgangsbescheid enthalten waren, ist f\u00fcr die Verzinsung auf die letzte Zahlung auf den Ausgangsbescheid abzustellen.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ein Liquidit\u00e4tsnachteil f\u00fcr den Steuerpflichtigen entsteht immer dann, wenn er Zahlungen leistet, die sich sp\u00e4ter als unberechtigt erweisen; dies bestimmt sich danach, ob sich die betreffende Festsetzung als unrichtig erweisen.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Arbeitsrecht<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336400\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Arbeitsvertr\u00e4ge k\u00fcnftig per E-Mail m\u00f6glich<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Arbeitsvertr\u00e4ge sollen k\u00fcnftig in Text- statt in Schriftform geschlossen werden k\u00f6nnen. Darauf hat sich die Bundesregierung am 21.03.2024 geeinigt. Arbeitsvertr\u00e4ge sollen damit bald digital vereinbart werden k\u00f6nnen, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenh\u00e4ndige Unterschrift auf Papier, wie es \u00a7 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr n\u00f6tig. <\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die \u00c4nderung soll nachtr\u00e4glich noch in den bereits am 13.03.2024 beschlossenen Regierungsentwurf f\u00fcr das Vierte B\u00fcrokratieentlastungsgesetz (BEG IV) integriert werden. Der Regierungsentwurf f\u00fcr das nunmehr um die digitalen Arbeitsvertr\u00e4ge erg\u00e4nzte BEG IV wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegen\u00e4u\u00dferung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336476\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Nur ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbesch\u00e4ftigung pauschal versicherbar<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Ist ein Arbeitnehmer neben seiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbesch\u00e4ftigung geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, in vollem Umfang versicherungspflichtig. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Arbeitgeber f\u00fcr die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung seiner Besch\u00e4ftigten verantwortlich.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Sonstige<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336512\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Nieders\u00e4chsisches Grundsteuergesetz verfassungswidrig?<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Beim Nieders\u00e4chsischen Finanzgericht ist ein Klageverfahren anh\u00e4ngig, das die Frage der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit des Nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetzes zum Gegenstand hat. Niedersachsen machte von der durch den Gesetzgeber einger\u00e4umten \u00d6ffnungsklausel Gebrauch und entschied sich in einem nieders\u00e4chsischen Grundsteuergesetz f\u00fcr das sog. <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Fl\u00e4chen-Lage-Modell<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\">. Grundlage f\u00fcr die Bewertung der Grundst\u00fccke sind die Fl\u00e4chen des Grund und Bodens und des Geb\u00e4udes multipliziert mit einer \u00c4quivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Geb\u00e4udefl\u00e4che) und einem Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag f\u00fcr die Lage des Grundst\u00fccks) f\u00fcr das jeweilige Grundst\u00fcck.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336537\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Ergebnisse der Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfung und Lohnsteuer-Nachschau 2023<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder haben die Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfungen im Kalenderjahr 2023 zu einem Mehrergebnis von 733,9 Mio. Euro gef\u00fchrt. Von den insgesamt 2.597.318 Arbeitgebern wurden 67.318 Arbeitgeber abschlie\u00dfend gepr\u00fcft. Es handelt sich hierbei sowohl um private Arbeitgeber als auch um \u00f6ffentliche Verwaltungen und Betriebe. Im Kalenderjahr 2023 wurden durchschnittlich 1.842 Pr\u00fcfer eingesetzt. Dar\u00fcber hinaus haben sich 32 Lohnsteuerpr\u00fcfer des Bundeszentralamts f\u00fcr Steuern im Rahmen der Pr\u00fcfungsmitwirkung an Pr\u00fcfungen der Landesfinanzbeh\u00f6rden beteiligt, von denen 144 im Jahr 2023 abgeschlossen wurden.<\/span><\/p><h2 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Gesetzgebung<\/span><\/h2><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336553\"><\/a><span lang=\"de-DE\">Umsatzsteuer soll in dieser Wahlperiode bleiben wie sie ist<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die Bundesregierung plant f\u00fcr die laufende Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuers\u00e4tze. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU\/CSU-Fraktion. Sie verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dieser sehe keine entsprechenden Reformen vor.<\/span><\/p><h3 class=\"western\" lang=\"en-GB\"><a name=\"_Hlk164336568\"><\/a><span lang=\"de-DE\">F\u00f6rderung von Aus- und Weiterbildung soll weiter gest\u00e4rkt werden<\/span><\/h3><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur St\u00e4rkung der Aus- und Weiterbildungsf\u00f6rderung. Zum 01.04.2024 sind weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft getreten, zu denen Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld geh\u00f6ren.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Die <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Ausbildungsgarantie<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> umfasst verschiedene Beratungs- und Unterst\u00fctzungsangebote f\u00fcr junge Menschen \u2013 angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und f\u00fcr den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem gef\u00f6rderten Berufsorientierungspraktikum f\u00fcr Schulabg\u00e4nger steht k\u00fcnftig auch ein neuer Mobilit\u00e4tszuschuss f\u00fcr Auszubildende zur Verf\u00fcgung. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf F\u00f6rderung einer au\u00dferbetrieblichen Berufsausbildung zum 01.08.2024 eingef\u00fchrt werden, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungspl\u00e4tzen wohnen und trotz eigener Bem\u00fchungen keinen Ausbildungsplatz finden.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Das neue <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Qualifizierungsgeld<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> soll Betriebe unterst\u00fctzen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Das Qualifizierungsgeld wird angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz in H\u00f6he von 60 bzw. 67 % des Nettoentgeltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiterbildung entf\u00e4llt.<\/span><\/p><p class=\"western\" lang=\"en-GB\"><span lang=\"de-DE\">Bei der <\/span><span lang=\"de-DE\"><b>Weiterbildungsf\u00f6rderung<\/b><\/span><span lang=\"de-DE\"> f\u00fcr Besch\u00e4ftigte soll die F\u00f6rdersystematik mit festen F\u00f6rders\u00e4tzen und weniger F\u00f6rderkategorien vereinfacht werden. Zudem steht die F\u00f6rderung in Zukunft allen Arbeitgebern und Besch\u00e4ftigten offen und ist nicht mehr abh\u00e4ngig davon, ob ein Unternehmen vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um Engpassberufe handelt.<\/span><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Monatsinformation &#8211; Mai 2024 F\u00fcr Einkommensteuerpflichtige Zweitwohnungsteuer sind Kosten der Unterkunft f\u00fcr doppelte Haushaltsf\u00fchrung &#8211; Bei Aussch\u00f6pfung des H\u00f6chstbetrags nicht zus\u00e4tzlich als Werbungskosten abzugsf\u00e4hig Die Kl\u00e4gerin hatte an ihrem T\u00e4tigkeitsort M\u00fcnchen eine Zweitwohnung angemietet. 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