Bereits im Mai 2019 haben die Finanzminister der Länder das Bundesfinanzministerium gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Die Bundesregierung hat dies bisher nicht aufgegriffen. Die Finanzminister der Länder haben am 9. Oktober 2020 über den Bundesrat ihre Vorschläge dazu in die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 eingebracht.
Ziel ist es, dass mit dem Jahressteuergesetz 2020 neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden:
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